Ja, für Angaben auf einer Verpackung und auf einer Website gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Vorschriften. Die Europäische Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über gesundheitsbezogene Angaben unterscheidet nicht zwischen Kommunikationskanälen: Eine gesundheitsbezogene Angabe ist eine gesundheitsbezogene Angabe, unabhängig davon, ob sie auf einer Verpackung oder auf einer Landingpage steht. Dieser Artikel behandelt die am häufigsten gestellten Fragen zur Einhaltung der Vorschriften für gesundheitsbezogene Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln, von zulässigen Angabestypen bis hin zu den häufigsten Fehlern.
Gelten für Angaben auf einer Website andere Regeln als für Angaben auf der Verpackung?
Nein, die Vorschriften für gesundheitsbezogene Angaben gelten unabhängig vom Kommunikationskanal. Die europäische Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben gilt für alle kommerziellen Mitteilungen über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, einschließlich Websites, sozialer Medien, Werbung und Verpackungen. Eine Angabe, die nicht auf der Verpackung stehen darf, darf auch nicht auf Ihrer Website verwendet werden.
Der Grundsatz ist einfach: Sobald eine Aussage einen Zusammenhang zwischen einem Nährstoff oder einer Zutat und einem gesundheitlichen Nutzen herstellt, fällt diese Aussage unter die Verordnung. Die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) setzt dies aktiv durch und achtet dabei ausdrücklich auch auf Online-Kommunikation. Marken, die glauben, dass eine Website mehr Freiheit bietet als ein Etikett, gehen ein ernsthaftes Risiko hinsichtlich der Durchsetzung ein.
Ein wichtiger Unterschied: Auf einer Website hat man mehr Spielraum, um Kontext zu bieten, beispielsweise Erläuterungen zur Wirkungsweise eines Inhaltsstoffs in einem informativen Artikel. Sobald dieser Text jedoch direkt mit einem Produkt verknüpft ist, das Sie verkaufen, gilt dies als kommerzielle Kommunikation, und es gelten dieselben Einschränkungen.
Welche Arten von Angaben sind bei Nahrungsergänzungsmitteln zulässig?
Für Nahrungsergänzungsmittel sind zwei Hauptkategorien von Angaben zulässig: nährwertbezogene Angaben und gesundheitsbezogene Angaben. Nährwertbezüge beschreiben die Zusammensetzung eines Produkts, wie beispielsweise “reich an Vitamin C” oder “hoher Proteingehalt”. Gesundheitsbezüge stellen einen Zusammenhang zwischen einem Stoff und einer Körperfunktion her, wie beispielsweise “Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei”.
Nährwertangaben
Nährwertangaben sind zulässig, wenn ein Produkt die im Anhang der Verordnung festgelegten spezifischen Schwellenwerte erfüllt. So darf ein Produkt als “proteinreich” bezeichnet werden, wenn mindestens 20% der Energie aus Proteinen stammt. Die Liste der zulässigen nährwertbezogenen Angaben ist erschöpfend: Es dürfen nur Angaben verwendet werden, die ausdrücklich genehmigt wurden.
Gesundheitsbezogene Angaben
Gesundheitsbezogene Angaben müssen wissenschaftlich fundiert sein und auf der sogenannten Positivliste der Europäischen Union aufgeführt sein, die von der EFSA verwaltet wird. Nur Angaben auf dieser Liste sind zulässig. Dazu gehören beispielsweise Angaben wie “Kalzium ist für den Erhalt normaler Knochen notwendig” oder “Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit bei”. Angaben, die nicht auf dieser Liste stehen, sind verboten, auch wenn Sie selbst über wissenschaftliche Belege verfügen.
Darüber hinaus unterliegen Angaben zur Senkung des Krankheitsrisikos sowie Angaben, die auf die Entwicklung von Kindern abzielen, besonders strengen Vorschriften und bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
Was sind die häufigsten Fehler bei Angaben auf Verpackungen von Nahrungsergänzungsmitteln?
Der häufigste Fehler ist die Verwendung nicht zugelassener gesundheitsbezogener Angaben, die oft als “stärkt Ihr Immunsystem” oder “unterstützt die Gewichtsabnahme” beschrieben werden, ohne dass der genaue, von der EFSA genehmigte Wortlaut verwendet wird. Weitere häufige Fehler sind das Weglassen vorgeschriebener Bedingungen und die falsche Zuordnung einer Angabe zu einem Inhaltsstoff.
Eine Übersicht über die häufigsten Fehler:
- Umformulierung genehmigter Werbeaussagen: Der genaue Wortlaut der Positivliste ist verbindlich. Schon eine geringfügige Umformulierung kann zu einer unzulässigen Angabe führen.
- Ansprüche ohne Angabe der erforderlichen Menge: Viele gesundheitsbezogene Angaben sind nur zulässig, wenn das Produkt eine nennenswerte Menge des betreffenden Stoffes enthält. Diese Menge muss auf dem Etikett angegeben sein.
- Anträge auf Erstattung von Behandlungskosten: Aussagen wie “gut für das Herz” oder “schützt vor oxidativem Stress” klingen zwar neutral, können jedoch als medizinische Angaben ausgelegt werden und sind ohne entsprechende Zulassung verboten.
- Irreführende Bilder oder Slogans: Auch visuelle Elemente und Slogans fallen unter die Vorschriften für gesundheitsbezogene Angaben, wenn sie einen gesundheitlichen Nutzen implizieren.
- Auslassung vorgeschriebener Angaben: Bei bestimmten Angaben muss ein Hinweis wie “im Rahmen einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung sowie einer gesunden Lebensweise” hinzugefügt werden.
Darf man auf seiner Website mehr versprechen, als auf der Verpackung steht?
Nein, Sie dürfen auf Ihrer Website nicht mehr versprechen, als auf der Verpackung steht. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Kanälen: Eine Angabe, die auf einem Etikett nicht zulässig ist, ist auch in einer Produktbeschreibung, einer Anzeige oder einem Social-Media-Beitrag nicht zulässig. Die Übereinstimmung zwischen Verpackung und Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für das Vertrauen der Verbraucher.
Was auf einer Website jedoch erlaubt ist, sind allgemeine Ernährungsinformationen oder informative Inhalte über Inhaltsstoffe, solange diese nicht direkt mit einem bestimmten Produkt in Verbindung stehen, das Sie verkaufen. Ein Blogartikel über die Rolle von Magnesium im Körper ist zulässig. Sobald derselbe Text jedoch auf der Produktseite Ihres Magnesiumpräparats erscheint, gilt dies als Produktbehauptung.
Ein praktischer Tipp: Verwenden Sie auf Ihrer Website genau dieselben Formulierungen wie auf Ihrer Verpackung. So vermeiden Sie Unstimmigkeiten, die von den Aufsichtsbehörden als irreführend eingestuft werden könnten.
Wie stellt ein Private-Label-Partner die Einhaltung der Angaben sicher?
Ein guter Private-Label-Partner sorgt für die Einhaltung der Angabenvorschriften, indem er das Etikettendesign anhand der geltenden Rechtsvorschriften prüft, einen Lebensmittelsicherheitsplan erstellt und sicherstellt, dass alle Angaben auf der positiven EFSA-Liste stehen. Dazu gehören auch die Überprüfung der vorgeschriebenen Angaben, der Allergeninformationen sowie die korrekte Zuordnung der Angaben zu den Zutaten.
Konkret bedeutet dies, dass ein zuverlässiger Partner die folgenden Schritte durchläuft:
- Überprüfung aller Angaben auf der EU-Positivliste für gesundheitsbezogene Angaben
- Überprüfung, ob die Mengen der gemeldeten Stoffe den gesetzlichen Schwellenwerten entsprechen
- Erstellung eines HACCP-basierten Lebensmittelsicherheitsplans, der auch korrekte Produktangaben auf dem Etikett gewährleistet
- Anpassung der Angaben auf den Etiketten an die niederländischen und europäischen Vorschriften
- Beratung dazu, welche Angaben auf der Grundlage der Rezeptur zulässig sind
Deshalb ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Produktionspartner so wertvoll: Compliance ist keine einmalige Überprüfung, sondern ein integraler Bestandteil des Produktionsprozesses.
Wie MixMasters bei der Einhaltung von Anspruchsbestimmungen hilft
Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur bei der Herstellung ihrer Nahrungsergänzungsmittel, sondern auch bei der vollständigen Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften. Unser Qualitätsteam erstellt in Zusammenarbeit mit Beratern einen HACCP-basierten Lebensmittelsicherheitsplan, der speziell auf Ihre Produktlinie zugeschnitten ist. Dieser Plan gewährleistet korrekte Produktinformationen auf dem Etikett und sorgt dafür, dass Sie direkt und verantwortungsbewusst auf den Markt treten können.
Was wir konkret im Bereich der Einhaltung von Anspruchsbestimmungen anbieten:
- Prüfung deiner gewünschten Angaben anhand der EU-Positivliste
- Unterstützung bei der Erstellung von Kennzeichnungsangaben, die den niederländischen und europäischen Rechtsvorschriften entsprechen
- Ein Lebensmittelsicherheitsplan als Teil unseres Umfassendes Servicepaket
- BRCGS-zertifizierte Produktion, die zusätzliche Sicherheit hinsichtlich Qualität und Rückverfolgbarkeit bietet
- Beratung dazu, welche Angaben auf der Grundlage der gewählten Rezeptur und der Zutaten realistisch sind
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Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn die NVWA eine unzulässige Werbeaussage auf meinem Nahrungsergänzungsmittel entdeckt?
Bei einem Verstoß kann die NVWA eine offizielle Verwarnung, eine Anordnung mit Zwangsgeld oder sogar eine Geldstrafe verhängen. In schwerwiegenden Fällen kann ein Produkt vom Markt genommen werden. Es ist daher ratsam, vor der Markteinführung eine gründliche Prüfung der Werbeaussagen durchzuführen, um kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.
Darf ich auf meiner Website Kundenbewertungen veröffentlichen, in denen gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden?
Dies ist eine Grauzone, die zunehmend unter die Lupe genommen wird. Wenn Sie als Markeninhaber aktiv Kundenbewertungen veröffentlichen oder hervorheben, die unzulässige gesundheitsbezogene Angaben enthalten, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Es ist ratsam, Bewertungen zu moderieren und keine Bewertungen zu veröffentlichen, die medizinische oder nicht genehmigte gesundheitsbezogene Angaben enthalten.
Gelten dieselben Vorschriften für Werbeaussagen auch für meine Social-Media-Beiträge und Anzeigen?
Ja, die Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben gilt für alle Formen der kommerziellen Kommunikation, einschließlich Instagram-Beiträge, Facebook-Anzeigen, Kooperationen mit Influencern und Google Ads. Auch eine Bildunterschrift zu einem Produktfoto oder eine Story mit einem „Swipe-up“ zu deinem Webshop fällt darunter. Achte also darauf, dass deine Social-Media-Strategie vollständig mit deinen Markenaussagen übereinstimmt.
Wie kann ich feststellen, ob eine bestimmte Angabe zu meinem Nahrungsergänzungsmittel auf der EU-Positivliste steht?
De officiële EU-register voor gezondheidsclaims is te raadplegen via de website van de Europese Commissie, waar je kunt zoeken op stof of ingrediënt. Let er wel op dat je de exacte goedgekeurde formulering gebruikt en dat je controleert of de claim de status ‘authorised’ heeft. Een private label partner of een gespecialiseerde regelgevingsconsultant kan je helpen deze database correct te interpreteren en toe te passen op jouw specifieke receptuur.
Kann ich eine neue, noch nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe von der EFSA genehmigen lassen?
Grundsätzlich ist es möglich, einen Antrag auf eine neue gesundheitsbezogene Angabe bei der zuständigen nationalen Behörde einzureichen, die den Antrag zur wissenschaftlichen Bewertung an die EFSA weiterleitet. Dieses Verfahren ist jedoch kostspielig, zeitaufwendig (mehrere Jahre) und erfordert fundierte klinische Nachweise. Für die meisten Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln ist es praktischer und kosteneffizienter, mit Inhaltsstoffen zu arbeiten, für die bereits zugelassene Angaben vorliegen.
Was ist der Unterschied zwischen einer gesundheitsbezogenen Angabe und einer medizinischen Angabe, und warum ist diese Unterscheidung wichtig?
Een gezondheidsclaim legt een verband tussen een voedingsstof en een normale lichamelijke functie, zoals ‘vitamine C draagt bij aan de normale werking van het immuunsysteem’. Een medische claim suggereert dat een product een ziekte kan behandelen, voorkomen of genezen, zoals ‘helpt bij de behandeling van gewrichtsontsteking’. Medische claims zijn uitsluitend voorbehouden aan geregistreerde geneesmiddelen en zijn volledig verboden voor levensmiddelen en supplementen. Het overschrijden van deze grens is een van de meest risicovolle fouten die een supplementenmerk kan maken.
Wie gehe ich mit Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln um, die mehrere Wirkstoffe enthalten?
Bei Kombinationsprodukten muss jede gesundheitsbezogene Angabe auf einen bestimmten Inhaltsstoff zurückgeführt werden können, der in einer signifikanten Menge im Produkt enthalten ist. Sie können also keine allgemeine gesundheitsbezogene Angabe für eine Formel mit mehreren Inhaltsstoffen verwenden, ohne für jeden einzelnen Stoff nachzuweisen, dass der Schwellenwert erreicht wird. Dies macht die Strategie für gesundheitsbezogene Angaben bei Kombinationsprodukten komplexer und unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Rezepturanalyse, bevor Sie Ihre Marketingkommunikation erstellen.
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