Auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels sind gemäß europäischer und niederländischer Gesetzgebung mindestens 8 Angaben vorgeschrieben. Diese Anforderungen gelten für jedes Nahrungsergänzungsmittel, das auf den Markt gebracht wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Proteinpulver, ein Pre-Workout-Produkt oder eine Vitaminmischung handelt. In diesem Artikel beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, damit Sie genau wissen, woran Sie sind.
Welche Rechtsvorschriften legen fest, welche Angaben auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels stehen müssen?
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln wird in den Niederlanden und im übrigen EU-Raum in erster Linie durch die Europäische Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel geregelt, ergänzt durch das niederländische Warengesetz und den Warengesetz-Beschluss über Nahrungsergänzungsmittel. Diese Rechtsvorschriften legen verbindliche Mindestanforderungen für alle Lebensmittelkennzeichnungen fest, einschließlich der Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Neben der allgemeinen Verordnung über Lebensmittelinformationen sind in der Richtlinie 2002/46/EG, die in nationales Recht umgesetzt wurde, spezifische Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel festgelegt. Diese Richtlinie regelt unter anderem, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verarbeitet werden dürfen und in welcher Form. Für Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben gilt darüber hinaus die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, die festlegt, welche Angaben unter welchen Bedingungen zulässig sind.
Kurz gesagt: Wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel auf den niederländischen oder europäischen Markt bringen, müssen Sie sich mit mehreren sich überschneidenden Vorschriften auseinandersetzen. Es ist wichtig, all diese Ebenen zu kennen, bevor Sie ein Etikett endgültig festlegen.
Welche 8 Angaben müssen auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels enthalten sein?
Auf jedem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels müssen gemäß den europäischen und niederländischen Vorschriften die folgenden 8 Angaben zwingend enthalten sein. Das Fehlen auch nur einer dieser Angaben kann zu Maßnahmen der NVWA führen.
- Produktname: die gesetzliche Bezeichnung, in diesem Fall “Nahrungsergänzungsmittel”, in Verbindung mit dem Namen des Wirkstoffs bzw. der Wirkstoffe, beispielsweise “Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C”.
- Zutatenliste: Alle Zutaten in absteigender Reihenfolge nach Gewicht, einschließlich Zusatzstoffe und Hilfsstoffe.
- Nettomenge: das Gewicht oder das Volumen des Inhalts, ausgedrückt in Gramm, Kilogramm, Milliliter oder Liter.
- Empfohlene Tagesdosis: die empfohlene Tagesmenge, einschließlich eines Hinweises, dass diese Dosierung nicht überschritten werden darf.
- Nährwertangaben: Angaben zum Nährwert pro Portion und pro 100 g oder 100 ml.
- Name und Anschrift des verantwortlichen Betreibers: der in der EU ansässige Hersteller, Verpacker oder Importeur.
- Mindesthaltbarkeitsdatum: das Datum, bis zu dem das Produkt bei sachgemäßer Lagerung seine Eigenschaften behält, angegeben als “mindestens haltbar bis” oder “verwendbar bis”.
- Aufbewahrungshinweise und Gebrauchsanweisung: Hinweise zur Lagerung und, falls zutreffend, zur Zubereitung oder Gebrauchsanweisung.
Neben diesen acht vorgeschriebenen Angaben gilt für Nahrungsergänzungsmittel zudem die zusätzliche Verpflichtung, darauf hinzuweisen, dass das Produkt außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufzubewahren ist. Dies ist eine spezifische Anforderung aus dem Warenwetbesluit Voedingssupplementen (Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel).
Wie muss die Nährwertangabe auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels angegeben werden?
Die Nährwertangaben auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels müssen den Energiewert sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 g oder 100 ml angeben. Zusätzlich müssen die Mengen der Wirkstoffe (Vitamine, Mineralstoffe oder andere Nährstoffe) pro empfohlener Tagesportion angegeben werden, gegebenenfalls einschließlich des Prozentsatzes der Referenzzufuhr (RI).
Die Aufstellung muss, sofern der Platz es zulässt, in Tabellenform dargestellt werden. Nur bei sehr kleinen Verpackungen darf von diesem Format abgewichen werden. Die Werte werden in spezifischen Einheiten angegeben, die in Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegt sind.
Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine zusätzliche Anforderung: Die Menge muss als Prozentsatz der Nährstoffreferenzwerte (NRV) angegeben werden, wie sie in den europäischen Rechtsvorschriften festgelegt sind. Enthält ein Vitamin oder ein Mineralstoff weniger als 15% des NRV pro empfohlener Tagesportion, muss es nicht in der Nährwertdeklaration angegeben werden, darf aber auch nicht in einer nährwertbezogenen Angabe verwendet werden.
Welche Vorschriften gelten für gesundheitsbezogene Angaben auf den Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln?
Gesundheitsbezogene Angaben auf Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln sind nur zulässig, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt wurden und in der EU-Liste der zugelassenen Angaben aufgeführt sind. Eine Angabe gilt als gesundheitsbezogene Angabe, wenn sie suggeriert, dass ein Inhaltsstoff eine positive Wirkung auf die Gesundheit hat, wie beispielsweise “Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei”.
Zulässige und unzulässige Angaben
Zulässige gesundheitsbezogene Angaben sind in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 und den dazugehörigen Registern aufgeführt. Angaben, die nicht in diesem Register aufgeführt sind, sind grundsätzlich verboten. Medizinische Angaben, d. h. Aussagen, die suggerieren, dass ein Produkt Krankheiten vorbeugen, behandeln oder heilen kann, sind bei Nahrungsergänzungsmitteln grundsätzlich verboten.
Nutzungsbedingungen für Claims
Eine zugelassene Angabe darf nur verwendet werden, wenn das Produkt tatsächlich eine signifikante Menge des betreffenden Stoffes enthält, wie in den Rechtsvorschriften definiert. Darüber hinaus muss die Angabe mit einem Hinweis auf die empfohlene Tagesmenge sowie einem Verweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise einhergehen. Irreführende Formulierungen sind nicht zulässig, auch wenn sie technisch auf einer zugelassenen Angabe basieren.
Welche sprachlichen Anforderungen gelten für die Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln in den Benelux-Ländern?
Für die Etikettierung von Nahrungsergänzungsmitteln in den Benelux-Ländern gilt, dass alle vorgeschriebenen Angaben in der offiziellen Sprache oder den offiziellen Sprachen des Landes, in dem das Produkt verkauft wird, angegeben werden müssen. In den Niederlanden bedeutet dies, dass die vorgeschriebenen Angaben auf Niederländisch erfolgen müssen. In Belgien gelten je nach Verkaufsgebiet unterschiedliche mehrsprachige Anforderungen: Französisch in Wallonien, Niederländisch in Flandern und beide Sprachen in Brüssel.
In Luxemburg ist Französisch die Hauptsprache für die Kennzeichnung, aber auch Deutsch und Luxemburgisch werden akzeptiert. Wenn Sie ein Produkt in mehreren Benelux-Ländern verkaufen, ist es üblich, ein mehrsprachiges Etikett zu verwenden, das alle vorgeschriebenen Angaben in den jeweiligen Sprachen enthält.
Es ist zulässig, mehrere Sprachen auf einem Etikett anzugeben, sofern die vorgeschriebenen Angaben in der richtigen Sprache deutlich lesbar sind und nicht von Angaben in anderen Sprachen überlagert werden. Freiwillige Angaben, wie beispielsweise Werbetexte, dürfen in jeder Sprache angegeben werden, dürfen jedoch die vorgeschriebenen Angaben nicht dominieren.
Wie überprüft die NVWA, ob die Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln korrekt sind?
Die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) überprüft die Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln im Rahmen der Marktüberwachung, wobei Produkte sowohl im stationären Handel als auch im Online-Handel bewertet werden. Die NVWA prüft die Etiketten auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und kann bei Verstößen eine Verwarnung aussprechen, eine Geldbuße verhängen oder ein Produkt vom Markt nehmen lassen.
Die NVWA arbeitet risikobasiert: Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben, neuen Zutaten oder Produkte, die an schutzbedürftige Gruppen verkauft werden, haben Priorität. Auch Meldungen von Verbrauchern oder Branchenverbänden können Anlass für eine Kontrolle sein. Beim Online-Verkauf überprüft die NVWA auch Webshops und Produktseiten, wobei dieselben Regeln gelten wie für physische Etiketten.
Entspricht ein Etikett nicht den Anforderungen, erhält der Betreiber in der Regel zunächst eine Verwarnung oder eine Anordnung unter Androhung einer Zwangsstrafe. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die NVWA Verwaltungsstrafen verhängen oder strafrechtliche Maßnahmen einleiten. Es ist daher ratsam, ein Etikett stets auf seine Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften prüfen zu lassen, bevor Sie das Produkt auf den Markt bringen.
Wie MixMasters bei der Etikettierung von Nahrungsergänzungsmitteln hilft
Die korrekte Kennzeichnung ist einer der komplexesten Aspekte bei der Markteinführung eines Nahrungsergänzungsmittels. Wir entlasten unsere Kunden in diesem Bereich im Rahmen unseres umfassenden Servicepaket für Eigenmarken Nahrungsergänzungsmittel. Konkret bedeutet das:
- Gemeinsam mit spezialisierten Beratern erstellen wir einen HACCP-Lebensmittelsicherheitsplan, der auf Ihre Produktlinie zugeschnitten ist.
- Unser Qualitätsteam stellt sicher, dass alle vorgeschriebenen Angaben auf dem Etikett korrekt und vollständig sind, einschließlich der Nährwertangaben und der zulässigen Angaben.
- Wir sind BRCGS-zertifiziert, was bedeutet, dass unsere Prozesse den international anerkannten Standards für Lebensmittelsicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften entsprechen.
- Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Etiketten und der Koordination der Druckarbeiten, damit das Endergebnis sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch kommerziell überzeugend ist.
- Unser Team berät Sie zum Thema mehrsprachige Etikettierung für die Benelux-Länder und andere europäische Märkte.
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Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich ein Nahrungsergänzungsmittel ohne vollständig konformes Etikett auf den Markt bringe?
Als je een supplement met een niet-compliant label op de markt brengt, kan de NVWA ingrijpen met een waarschuwing, een last onder dwangsom of zelfs een verkoopverbod. In ernstige of herhaalde gevallen zijn ook bestuurlijke boetes of strafrechtelijke handhaving mogelijk. Naast de juridische risico’s kan een terugroepactie of verkoopstop ook aanzienlijke reputatieschade en financiële verliezen veroorzaken. Het is daarom sterk aan te raden om een label altijd te laten valideren door een specialist vóór de marktintroductie.
Woher weiß ich, ob eine gesundheitsbezogene Angabe, die ich verwenden möchte, offiziell zugelassen ist?
Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben sind im EU-Register der zugelassenen Angaben zu finden, das über die Website der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich ist. Dort kannst du nach Inhaltsstoffen oder Stoffen suchen, um zu überprüfen, ob eine bestimmte Angabe zugelassen ist und wie der genaue Wortlaut lautet. Bitte beachten Sie: Sie müssen die Angabe in genau dem Wortlaut oder einem nahezu identischen Wortlaut verwenden, wie er im Register aufgeführt ist – eigene Interpretationen oder Beschreibungen sind nicht zulässig. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen spezialisierten Berater zu konsultieren.
Darf ich das Etikett für mein Nahrungsergänzungsmittel in einer einzigen Sprache verfassen, wenn ich in mehreren EU-Ländern verkaufe?
Nein, das ist nicht zulässig. Jedes EU-Land schreibt vor, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsangaben in der Amtssprache des jeweiligen Verkaufslandes angegeben werden müssen. Wenn Sie in mehreren Ländern verkaufen, müssen Sie ein mehrsprachiges Etikett verwenden, das alle vorgeschriebenen Angaben in den jeweiligen Sprachen enthält. Eine praktische Lösung ist ein kombiniertes Etikett, auf dem alle erforderlichen Sprachen nebeneinander stehen, sofern die Lesbarkeit und Verständlichkeit der vorgeschriebenen Angaben gewährleistet bleibt.
Gelten dieselben Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel, die ich ausschließlich online verkaufe?
Ja, dezelfde wettelijke etiketteringseisen gelden ongeacht het verkoopkanaal. Bij online verkoop moeten de verplichte etiketteringsgegevens bovendien al beschikbaar zijn op de productpagina vóórdat de consument een aankoop doet — niet alleen op de fysieke verpakking. De NVWA controleert actief webshops en productpagina’s op naleving van deze regels. Zorg er dus voor dat je productpagina alle verplichte informatie volledig en correct weergeeft.
Wie gehe ich mit Zutaten um, für die noch kein festgelegter Nährstoff-Referenzwert (NRV) vorliegt?
Bei Zutaten ohne festgelegten NRV, wie beispielsweise bestimmten Pflanzenextrakten oder Aminosäuren, musst du keinen Prozentsatz der Referenzaufnahme angeben. In diesem Fall gibst du in der Nährwertdeklaration oder der Zutatenliste lediglich die absolute Menge pro empfohlener Tagesportion an. Beachten Sie, dass Sie für solche Zutaten auch keine gesundheitsbezogenen Angaben verwenden dürfen, die auf einem NRV-Prozentsatz basieren. Konsultieren Sie die aktuelle EU-Gesetzgebung oder einen Fachmann, um festzustellen, wie Sie diese Stoffe korrekt deklarieren.
Muss ich das Etikett meines Nahrungsergänzungsmittels erneut genehmigen lassen, wenn ich die Zusammensetzung meines Produkts ändere?
Ja, jede Änderung der Zusammensetzung Ihres Produkts kann Auswirkungen auf die vorgeschriebenen Kennzeichnungsangaben haben, wie beispielsweise die Zutatenliste, die Nährwertangaben oder die zulässigen Angaben. Daher ist es vorgeschrieben, das Etikett bei jeder relevanten Änderung der Rezeptur erneut zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, bevor Sie das geänderte Produkt auf den Markt bringen. Betrachten Sie eine Etikettenüberprüfung als festen Bestandteil Ihres Produktentwicklungsprozesses und nicht als einmaligen Schritt.
Was sind die häufigsten Fehler auf den Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln, die zu Maßnahmen der NVWA führen?
Die häufigsten Verstöße sind: die Verwendung nicht zugelassener oder irreführender gesundheitsbezogener Angaben, eine unvollständige oder falsch erstellte Nährwertdeklaration, das Fehlen des vorgeschriebenen Warnhinweises, dass die empfohlene Tagesdosis nicht überschritten werden darf, sowie das Fehlen des Hinweises, dass das Produkt außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahrt werden muss. Auch fehlerhafte sprachliche Vorgaben – beispielsweise ein niederländischsprachiges Produkt ohne niederländischsprachiges Etikett – sind ein häufiger Grund für Durchsetzungsmaßnahmen. Eine gründliche Überprüfung der Etikettierung vor der Markteinführung verhindert die meisten dieser Fehler.
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