Geöffneter, mattschwarzer Beutel für Nahrungsergänzungsmittel mit weißem Proteinpulver auf einer Laborarbeitsfläche, versehen mit einem roten Ablehnungsstempel.

Häufige Fehler bei gesundheitsbezogenen Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln

Die häufigsten Fehler bei gesundheitsbezogenen Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln sind die Verwendung medizinischer Angaben, die Nennung nicht zugelassener Angaben und die falsche Formulierung zulässiger Angaben. Dies sind Verstöße gegen die europäische Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über gesundheitsbezogene Angaben, die streng regelt, was auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels angegeben werden darf. In diesem Artikel beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu gesundheitsbezogenen Angaben, damit Sie als Marke die häufigsten Fallstricke vermeiden können.

Welche gesundheitsbezogenen Angaben sind auf Nahrungsergänzungsmitteln gesetzlich zulässig?

Auf Nahrungsergänzungsmitteln sind ausschließlich gesundheitsbezogene Angaben zulässig, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt und in das europäische Register für gesundheitsbezogene Angaben aufgenommen wurden. Diese Angaben müssen wissenschaftlich fundiert sein und dürfen nur verwendet werden, wenn das Produkt die festgelegten Bedingungen erfüllt, wie beispielsweise eine Mindestmenge des betreffenden Nährstoffs.

Im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften gibt es zwei Hauptkategorien zulässiger Angaben:

  • Nährwertangaben: Angaben zum Vorhandensein oder zur Menge eines Nährstoffs, wie beispielsweise “reich an Eiweiß” oder “Quelle für Vitamin C”.
  • Gesundheitsbezogene Angaben: Aussagen über den Zusammenhang zwischen einem Nährstoff und der Gesundheit, wie beispielsweise “Vitamin D trägt zu einer normalen Knochenstruktur bei”.

Alle diese Angaben müssen wörtlich mit dem im EU-Register genehmigten Wortlaut übereinstimmen. Schon eine geringfügige Abweichung im Wortlaut, wie beispielsweise “stärkt Ihre Knochen” anstelle des genehmigten Wortlauts, kann bereits einen Verstoß darstellen.

Was ist der Unterschied zwischen einer gesundheitsbezogenen Angabe und einer medizinischen Angabe?

Eine gesundheitsbezogene Angabe bezieht sich auf eine positive Wirkung auf die normalen Körperfunktionen, während eine medizinische Angabe besagt, dass ein Produkt einer Krankheit vorbeugt, sie behandelt oder heilt. Medizinische Angaben sind bei Nahrungsergänzungsmitteln vollständig verboten. Nur registrierte Arzneimittel dürfen nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden solche Angaben tragen.

In der Praxis scheint der Unterschied manchmal subtil zu sein, aber die Grenze ist klar. Hier einige Beispiele:

  • Zulässige gesundheitsbezogene Angabe: “Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.”
  • Unzulässige medizinische Angabe: “Dieses Produkt schützt vor Erkältungen und Grippe.”
  • Zulässige gesundheitsbezogene Angabe: “Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.”
  • Unzulässige medizinische Angabe: “Lindert Muskelkrämpfe bei Sportlern mit einem Mangel.”

Marken begehen hier regelmäßig Fehler, indem sie Aussagen formulieren, die wie gesundheitsbezogene Angaben klingen, aber tatsächlich eine therapeutische Wirkung suggerieren. Aufsichtsbehörden wie die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) achten aktiv auf diese Unterscheidung.

Welche Fehler machen Marken am häufigsten bei der Formulierung von Werbeaussagen?

Der häufigste Fehler besteht darin, eine zugelassene Angabe umzuformulieren, anstatt den genauen, registrierten Wortlaut zu verwenden. Weitere häufige Fehler sind die Verwendung von Angaben auf Produkten, die den erforderlichen Nährstoffschwellenwert nicht erreichen, oder das Vermitteln impliziter medizinischer Angaben durch Bilder oder Slogans.

Im Folgenden sind die Fehler aufgeführt, auf die wir in der Praxis am häufigsten stoßen:

  1. Freie Auslegung der zugelassenen Angaben: Den genehmigten Text anpassen oder kürzen, wodurch die Angabe nicht mehr mit dem Register übereinstimmt.
  2. Angaben ohne ausreichenden Wirkstoff: Eine Angabe verwenden, obwohl die Dosierung des betreffenden Stoffes zu gering ist, um die festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
  3. Nicht genehmigte Anträge: Angaben verwenden, die von der EFSA nie geprüft oder abgelehnt wurden.
  4. Implizite medizinische Angaben: Durch Bildmaterial, Produktnamen oder Slogans eine therapeutische Wirkung suggerieren, ohne dies ausdrücklich zu erwähnen.
  5. Falsche Zielgruppendefinition: Die Verwendung von Werbeaussagen für schutzbedürftige Gruppen wie Kinder oder schwangere Frauen ohne die entsprechende Genehmigung für diese spezifische Zielgruppe.

Wie kann man überprüfen, ob eine Angabe von der EFSA genehmigt wurde?

Ob eine gesundheitsbezogene Angabe von der EFSA zugelassen wurde, können Sie im offiziellen EU-Register für gesundheitsbezogene Angaben auf der Website der Europäischen Kommission überprüfen. Dieses Register enthält alle bewerteten Angaben, einschließlich des genauen zulässigen Wortlauts, des entsprechenden Nährstoffs und der Bedingungen, unter denen die Angabe verwendet werden darf.

Die Schritte zur Überprüfung eines Anspruchs lauten wie folgt:

  1. Rufen Sie das EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf der Website der Europäischen Kommission auf.
  2. Suchen Sie nach dem Namen des Nährstoffs oder der Zutat.
  3. Überprüfen Sie, ob der Antrag den Status “genehmigt” hat.
  4. Lesen Sie den genauen Wortlaut der Zulassung und die dazugehörigen Bedingungen, wie z. B. Mindestmengen.
  5. Vergleiche deinen eigenen Etikettentext wörtlich mit dem genehmigten Wortlaut.

Bitte beachten Sie, dass abgelehnte Angaben, auch als “on hold”-Angaben bezeichnet, nicht verwendet werden dürfen. Viele Marken gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine Angabe, die einmal verwendet wurde, weiterhin zulässig ist. Das Register wird regelmäßig aktualisiert, daher ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich.

Welche Folgen hat eine unrichtige gesundheitsbezogene Angabe auf Ihrem Produkt?

Die Folgen einer unzulässigen gesundheitsbezogenen Angabe können von einer offiziellen Verwarnung und einer vorgeschriebenen Produktanpassung bis hin zu einer Geldstrafe oder einem erzwungenen Rückruf reichen. In schwerwiegenden Fällen kann eine Marke zudem einen Reputationsschaden erleiden oder von bestimmten Vertriebskanälen wie Supermärkten oder Online-Plattformen ausgeschlossen werden.

Die NVWA übt eine aktive Marktüberwachung bei Nahrungsergänzungsmitteln aus und kann bei Verstößen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Eine Warnung oder eine Aufforderung zur Anpassung des Etiketts.
  • Eine Verwaltungsstrafe, deren Höhe von der Schwere des Verstoßes abhängt.
  • Ein Verbot des Inverkehrbringens des Produkts.
  • Veröffentlichung des Verstoßes, was zu einem Reputationsschaden führen kann.

Für größere Marken und Einzelhändler ist die Einhaltung von Vorschriften nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Vertriebskanälen. Supermärkte und Fachhändler verlangen im Rahmen ihrer Einkaufspolitik immer häufiger den nachweisbaren Nachweis der Einhaltung von Angaben.

Wie trägt ein Private-Label-Partner dazu bei, Fehler bei Reklamationen zu vermeiden?

Ein erfahrener Private-Label-Partner hilft dabei, Fehler bei den Angaben zu vermeiden, indem er den Etikettierungsprozess auf der Grundlage der aktuellen Vorschriften begleitet, einen Lebensmittelsicherheitsplan erstellt und überprüft, ob alle Angaben den europäischen Normen entsprechen, bevor das Produkt auf den Markt kommt. Dies ist insbesondere für Marken ohne eigene Fachkenntnisse im Bereich der Rechtsvorschriften von großem Wert.

Ein guter Produktionspartner übernimmt nicht die Compliance-Verantwortung von der Marke, sondern fungiert als kritischer Sparringspartner im Entwicklungsprozess. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Etikettierungskonzepten, die Beratung bei der korrekten Formulierung von Angaben sowie die Anpassung der Rezeptur an die erforderlichen Nährstoffschwellenwerte für bestimmte Angaben.

Wie MixMasters Ihnen bei der Einhaltung der Angabenvorschriften auf Ihrem Nahrungsergänzungsmittel-Etikett hilft

Wir begleiten unsere Kunden nicht nur bei der Entwicklung und Herstellung ihrer Nahrungsergänzungsmittel, sondern unterstützen sie auch aktiv bei der Erstellung eines korrekten und vorschriftsmäßigen Etiketts. Die Einhaltung der Vorschriften ist für uns ein integraler Bestandteil des Prozesses und keine Nebensache.

Was wir konkret im Bereich Lebensmittelsicherheit und Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften anbieten:

  • HACCP-basierter Lebensmittelsicherheitsplan: Gemeinsam mit Beratern erstellen wir einen Lebensmittelsicherheitsplan, der speziell auf Ihr Produkt und Ihre Produktionslinie zugeschnitten ist.
  • BRCGS-Zertifizierung: Unsere Produktion entspricht dem BRCGS-Standard, einem international anerkannten Qualitätssiegel für Lebensmittelsicherheit, das die Rückverfolgbarkeit, das Allergenmanagement und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überprüft.
  • Unterstützung für Labels: Unser Team berät Sie zu Verpackungsarten, Etikettendesign und den richtigen Produktspezifikationen, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
  • Korrekte Produktinformationen: Unser Qualitätsteam stellt sicher, dass die Produktangaben auf dem Etikett korrekt sind und mit der Rezeptur sowie den geltenden Vorschriften für gesundheitsbezogene Angaben übereinstimmen.

Ganz gleich, ob Sie eine etablierte Marke sind, die nach einem zuverlässigen alternativen Lieferanten sucht, oder ein engagierter Unternehmer, der eine neue Nahrungsergänzungsmittel-Produktlinie auf den Markt bringen möchte: Wir sorgen dafür, dass Ihr Produkt nicht nur qualitativ hochwertig ist, sondern auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wenn es auf den Markt kommt. Sehen Sie sich unser Dienstleistungen und Möglichkeiten oder Nehmen Sie direkt Kontakt auf um zu besprechen, wie wir Ihre Marke unterstützen können.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe für mein Etikett in eine andere Sprache übersetzen?

Ja, zugelassene gesundheitsbezogene Angaben dürfen in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem das Produkt verkauft wird, doch muss die Übersetzung inhaltlich exakt mit dem zugelassenen Wortlaut im EU-Register für gesundheitsbezogene Angaben übereinstimmen. Eine freie oder kreative Übersetzung, die die Bedeutung auch nur geringfügig abwandelt, gilt als unzulässige Angabe. Es wird dringend empfohlen, Übersetzungen von einer Person überprüfen zu lassen, die sowohl über Sprachkenntnisse als auch über Kenntnisse der Rechtsvorschriften verfügt.

Was muss ich tun, wenn ich feststelle, dass eine Angabe zu meinem bestehenden Produkt nicht korrekt ist?

Handeln Sie so schnell wie möglich: Stellen Sie die Produktion neuer Chargen mit der falschen Kennzeichnung ein und prüfen Sie, ob der aktuelle Lagerbestand aus dem Verkehr gezogen werden muss. Passen Sie den Kennzeichnungstext so an, dass er mit einer zugelassenen Formulierung übereinstimmt, oder entfernen Sie die Angabe vollständig, falls es keine gültige Alternative gibt. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Spezialisten für Regulierungsfragen und erwägen Sie, proaktiv Kontakt mit der NVWA aufzunehmen, um die Situation zu melden, was in einigen Fällen die Schwere einer möglichen Sanktion mindern kann.

Gelten dieselben Vorschriften für Werbeaussagen auch für Nahrungsergänzungsmittel, die ich online verkaufe, beispielsweise über bol.com oder Instagram?

Ja, de Europese claimverordening (EG) nr. 1924/2006 geldt voor alle vormen van commerciële communicatie, inclusief webshops, sociale media, advertenties en productpagina’s op marktplaatsen zoals bol.com. Ook claims in Instagram-posts, e-mailcampagnes of op je website vallen onder deze regelgeving. De NVWA houdt ook toezicht op online communicatie, dus digitale kanalen bieden geen vrijstelling van de claimregels.

Darf ich Kundenbewertungen oder Erfahrungsberichte verwenden, die medizinische Aussagen enthalten, zum Beispiel 'Dieses Produkt hat meine Migräne gelindert'?

Nein, auch die Veröffentlichung oder hervorgehobene Darstellung von Kundenbewertungen mit medizinischen Behauptungen auf Ihrer Produktseite oder Website kann als verbotene Behauptung seitens der Marke selbst angesehen werden. Wenn Sie Bewertungen anzeigen, sind Sie als Marke für die von Ihnen veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Entfernen oder moderieren Sie Bewertungen, die therapeutische oder medizinische Wirkungen suggerieren, und fügen Sie gegebenenfalls einen Haftungsausschluss hinzu, der deutlich macht, dass es sich um persönliche Erfahrungen handelt, die keine medizinische Beratung darstellen.

Gibt es Angaben, die speziell für bestimmte Zielgruppen, wie beispielsweise Sportler oder ältere Menschen, zulässig sind?

Ja, das EU-Angabenregister enthält für bestimmte Angaben spezifische Zielgruppenbeschreibungen, beispielsweise Angaben, die nur im Zusammenhang mit intensiver Muskelaktivität oder für eine bestimmte Altersgruppe verwendet werden dürfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur die Angabe selbst zu überprüfen, sondern auch die dazugehörigen Anwendungsbedingungen und Zielgruppenspezifikationen im Register. Angaben, die für schutzbedürftige Gruppen wie Kinder oder schwangere Frauen verwendet werden, erfordern besondere Aufmerksamkeit und unterliegen in vielen Fällen zusätzlichen Zulassungsanforderungen.

Wie oft wird das EU-Schadensregister aktualisiert und wie bleibe ich über Änderungen auf dem Laufenden?

Het EU-claimsregister wordt periodiek bijgewerkt door de Europese Commissie, onder meer wanneer nieuwe claims worden goedgekeurd, bestaande claims worden herzien of ‘on hold’-claims definitief worden afgewezen. Om op de hoogte te blijven, kun je de officiële website van de Europese Commissie en de EFSA monitoren, je abonneren op nieuwsbrieven van brancheorganisaties zoals NPN (Nederlandse Productschap Nutraceuticals) of samenwerken met een private label partner die regelgevingsontwikkelingen actief bijhoudt.

Was ist der Unterschied zwischen einem 'in der Schwebe befindlichen' Antrag und einem abgelehnten Antrag, und darf ich diese verwenden?

Een ‘on hold’-claim is een claim waarover de EFSA nog geen definitief oordeel heeft uitgesproken, terwijl een afgewezen claim expliciet is beoordeeld en niet is goedgekeurd. Beide categorieën mogen niet worden gebruikt op supplementlabels of in marketingcommunicatie. Een veelgemaakte misvatting is dat ‘on hold’ betekent dat de claim tijdelijk toegestaan is — dat is onjuist. Zolang een claim niet de status ‘authorised’ heeft in het EU-register, is gebruik ervan in strijd met de Europese regelgeving.

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Mahlzeit-Shakes:

Zutaten: Vollkornhafermehl (Gluten), Molkeneiweißkonzentrat (MILCH), Sonnenblumenölpulver (Sonnenblumenöl, modifizierte Stärke, Glukosesirup, Siliciumdioxid, natürliches Aroma), Maltodextrin, Isomaltulose, Vitamin- und Mineralstoffmischung (Trikalziumcitrat, Dikalziumphosphat, Kaliumchlorid, Maltodextrin, Magnesiumoxid, Dikalziumphosphat, Natriumascorbat), Eisenpyrophosphat, Tocopherylacetat, Zinksulfat, Folsäure, Kaliumjodid, Niacin, Natriummolybdat, Natriumselenit, Retinylacetat, Vitamin K1, Calcium-D-Pantothenat, Mangansulfat, D-Biotin, Chrom-III-chlorid, Kupfersulfat, Cyanocobalamin, Ergocalciferol, Pyridoxinhydrochlorid, Riboflavin, Thiaminmononitrat), Inulin, Verdickungsmittel: Xanthangummi, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1669,98

KJ/100g

2170,97

KJ/130g

 

Kilo-Kalorie

397,60

Kcal/100g

516,88

Kcal/130g

 

FATS

insgesamt

12,38

g/100g

16,09

g/130g

 

gesättigt

1,75

g/100g

2,27

g/130g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

45,35

g/100g

58,96

g/130g

 

Zucker

5,92

g/100g

7,69

g/130g

 

EGG WHITES

insgesamt

23,12

g/100g

30,05

g/130g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

7,58

g/100g

9,85

g/130g

 

Energieverstärker:

INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 10 g

Taurin

2000 mg

L-Tyrosin

1000 mg

L-Carnitin       

400 mg

Maca-Pulver

250 mg

Koffein

200 mg

Extrakt aus schwarzem Pfeffer    

100 mg

Magnesium

99 mg

Vitamin C       

80 mg

Vitamin B3 (Nicotinamid)

16 mg

Vitamin B6 (Pyridoxin)

1 mg

Cyanocobalamin (Vit B12)

2,5 µg

Pflanzliche Eiweißshakes (vegan): Zutaten: Erbsenproteinisolat, Aroma, Süßstoff: Sucralose
NÄHRWERT
ENERGIEWERT Kilojoule 1653,97 KJ/100g 496,19 KJ/30g
Kilo-Kalorie 395,44 Kcal/100g 118,63 Kcal/30g
FATS insgesamt 7,90 g/100g 2,37 g/30g
gesättigt 2,03 g/100g 0,61 g/30g
KOHLE HYDRATEN insgesamt 2,21 g/100g 0,66 g/30g
Zucker 1,18 g/100g 0,36 g/30g
EGG WHITES insgesamt 84,77 g/100g 25,43 g/30g
LEBENSMITTELGEBÜHR insgesamt 8,90 g/100g 2,67 g/30g

Molkenprotein-Isolat-Shakes, z.B. 90%-Protein:

Zutaten: Molkenproteinisolat (MELK), Verdickungsmittel: Xanthan, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose

 

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1528,87

KJ/100g

458,66

KJ/30g

 

Kilo-Kalorie

359,97

Kcal/100g

107,99

Kcal/30g

 

FATS

insgesamt

0,29

g/100g

0,09

g/30g

 

gesättigt

0,24

g/100g

0,07

g/30g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

2,56

g/100g

0,77

g/30g

 

Zucker

2,56

g/100g

0,77

g/30g

 

EGG WHITES

insgesamt

89,01

g/100g

26,70

g/30g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

0,73

g/100g

0,22

g/30g

 
Molkenproteinkonzentrat-Shakes c.a. 75%-Protein: Zutaten: Molkeneiweißkonzentrat (MELK), Verdickungsmittel: Xanthan, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose
NÄHRWERT
ENERGIEWERT Kilojoule 1621,80 KJ/100g 486,54 KJ/30g
Kilo-Kalorie 383,44 Kcal/100g 115,03 Kcal/30g
FATS insgesamt 6,85 g/100g 2,05 g/30g
gesättigt 2,93 g/100g 0,88 g/30g
KOHLE HYDRATEN insgesamt 4,03 g/100g 1,21 g/30g
Zucker 4,03 g/100g 1,21 g/30g
EGG WHITES insgesamt 80,21 g/100g 24,06 g/30g
LEBENSMITTELGEBÜHR insgesamt 0,73 g/100g 0,22 g/30g

Mahlzeitenshakes pflanzlich (vegan):

Zutaten: Vollkornhaferflocken (Gluten), Erbsenproteinisolat, Sonnenblumenölpulver (Sonnenblumenöl, modifizierte Stärke, Glukosesirup, Siliziumdioxid, natürliches Aroma), Maltodextrin, Isomaltulose, Vitamin- und Mineralstoffmischung (Trikaliumcitrat, Dikaliumphosphat, Kaliumchlorid, Maltodextrin, Magnesiumoxid, Dikaliumphosphat, Natriumascorbat, Eisenpyrophosphat, Tocopherylacetat, Zinksulfat, Folsäure, Kaliumjodid, Niacin, Natriummolybdat, Natriumselenit, Retinylacetat, Vitamin K1, Calcium-D-Pantothenat, Mangansulfat, D-Biotin, Chrom-III-chlorid, Kupfersulfat, Cyanocobalamin, Ergocalciferol, Pyridoxinhydrochlorid, Riboflavin, Thiaminmononitrat), Inulin, Verdickungsmittel: Xanthangummi, Süßstoff: Sucralose

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1665,91

KJ/100g

2165,68

KJ/130g

 

Kilo-Kalorie

397,45

Kcal/100g

516,69

Kcal/130g

 

FATS

insgesamt

12,56

g/100g

16,33

g/130g

 

gesättigt

1,57

g/100g

2,03

g/130g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

44,70

g/100g

58,11

g/130g

 

Zucker

5,15

g/100g

6,70

g/130g

 

EGG WHITES

insgesamt

23,86

g/100g

31,02

g/130g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

9,29

g/100g

12,08

g/130g

 
Fettverbrenner:
INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 7 g
L-Tyrosin 1200 mg
L-Carnitin 1000 mg
Gamma-Aminobuttersäure (GABA) 300 mg
Grüner Tee-Extrakt 300 mg
Cholinbitartrat 250 mg
Guarana 100 mg
Koffein 100 mg
EGCG (aus Grüntee-Extrakt) 45 mg

Vor dem Workout:

INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 10 g

L-Citrullin DL-malat 2:1

2000 mg

Beta-Alanin

1600 mg

Taurin

1200 mg

L-Tyrosin

1000 mg

Koffein

250 mg

Geschmäcker:

  • Käsekuchen mit Erdbeeren
  • Erdbeere natürlich
  • Ananas
  • Ananas natürlich
  • Apfel
  • Apfel natürlich
  • Apfelkuchen
  • Banane natürlich
  • Bittermandel natürlich
  • Blaubeere
  • Heidelbeere natürlich
  • Waldfrüchte natürlich
  • Cappuccino
  • Käsekuchen Natürlich
  • Schokolade Natürlich
  • Cola natürlich
  • Kekse und Sahne
  • Weintrauben
  • Quark Heidelbeere
  • Himbeere Natürlich
  • Gebratener Apfel
  • Grüner Tee
  • Haselnuss
  • Honig
  • Karamell natürlich
  • Kirschen, natürlich
  • Kiwi
  • Kokosnuss natürlich
  • Mango natürlich
  • Natürliches Zitronenaroma
  • Natürliches Zitrusaroma
  • Pannacotta
  • Passionsfrucht
  • Birne natürlich
  • Pfirsich
  • Erdnussbutter
  • Pistazien
  • Plusvanille
  • Reis
  • Zimmer
  • Natürlich Sahne
  • Orange natürlich
  • Tiramisu
  • Tomate-Mozzarella
  • Vanille natürlich
  • Vanillin
  • Und natürlich Vanille
  • Walnuss
  • Wassermelone
  • Wassermelone natürlich
  • Weiße Schokolade natürlich

Kombinationen sind möglich