Etikettierte Nahrungsergänzungsmittelpulver in versiegelten Beuteln auf einer Produktionsfläche, umgeben von weißem und grünem Eiweißpulver sowie einer Allergenkennzeichnung.

Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Allergenen: Was müssen Sie jetzt veranlassen?

Die Vorschriften zur Kennzeichnung von Allergenen wurden in den letzten Jahren verschärft, und auch im Jahr 2026 werden die europäischen Vorschriften weiterhin streng durchgesetzt. Für Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringen, gilt, dass alle vierzehn anerkannten Allergene ohne Ausnahme deutlich und unverwechselbar auf dem Etikett angegeben werden müssen. In diesem Artikel beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Allergenkennzeichnung, damit Sie genau wissen, was von Ihnen erwartet wird.

Welche Änderungen gelten für die Kennzeichnung von Allergenen auf Verpackungen?

Die Grundregeln für die Kennzeichnung von Allergenen sind in der Europäischen Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (EU 1169/2011) festgelegt. Der Kern bleibt unverändert: Die vierzehn wichtigsten Allergene müssen in der Zutatenliste stets sichtbar, lesbar und deutlich hervorgehoben angegeben werden. Was im Jahr 2026 zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Durchsetzung von “May contain”-Angaben und die Anforderungen an das Allergenmanagement in der Produktionsumgebung.

Nationale Aufsichtsbehörden, darunter die NVWA in den Niederlanden, überprüfen die Richtigkeit von Etiketten immer strenger. Unvollständige oder irreführende Allergenangaben führen häufiger zu Rückrufaktionen und Geldstrafen. Unternehmen, die Produkte innerhalb Europas exportieren, müssen zudem die sprachlichen Anforderungen der einzelnen Länder berücksichtigen: Allergenangaben müssen in der Sprache des Verkaufslandes verfügbar sein.

Eine relevante Entwicklung ist die zunehmende Aufmerksamkeit für Kreuzkontaminationen. Während “May contain”-Hinweise früher freiwillig hinzugefügt wurden, erwarten die Aufsichtsbehörden nun, dass dieser Hinweis durch eine dokumentierte Risikoanalyse untermauert wird. Ein Standardtext auf dem Etikett reicht nicht mehr aus, wenn ihm keine tatsächliche Bewertung der Produktionsrisiken zugrunde liegt.

Welche Produkte fallen unter die neuen Allergenvorschriften?

Die Allergenverordnung gilt für alle vorverpackten Lebensmittel, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform, Kapseln und Tabletten. Das bedeutet, dass Proteinshakes, Pre-Workout-Produkte, Mahlzeitenersatzprodukte und funktionelle Mischungen alle denselben Vorschriften unterliegen wie herkömmliche Lebensmittel.

Es gibt keine Ausnahmen für Nahrungsergänzungsmittel aufgrund ihrer Form oder ihrer Positionierung. Auch Produkte, die als Sporternährung oder Gesundheitsergänzungsmittel verkauft werden, sind Lebensmittel im Sinne des Gesetzes und müssen die Vorschriften vollständig erfüllen. Dies gilt sowohl für Produkte, die über Online-Shops als auch über stationäre Einzelhändler verkauft werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Produkte, die in einer gemeinsam genutzten Produktionsumgebung hergestellt werden. Werden im selben Raum oder auf denselben Anlagen auch Produkte mit Nüssen, Gluten oder Milch hergestellt, muss dieses Risiko bewertet und kommuniziert werden. Das Fehlen eines solchen Hinweises, obwohl das Risiko tatsächlich besteht, gilt als Verstoß.

Wie müssen Allergene auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels korrekt angegeben werden?

Allergene müssen in der Zutatenliste aufgeführt und optisch deutlich von den übrigen Zutaten abgehoben werden. In der Praxis bedeutet dies, dass sie durch Fettdruck, eine andere Farbe oder eine andere Schriftgröße hervorgehoben werden müssen. Die Angabe muss lesbar sein und darf nicht in kleinem Text oder einem überladenen Layout versteckt werden.

Die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene sind:

  • Gluten (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel)
  • Schalentiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Nüsse (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam
  • Schwefeldioxid und Sulfite
  • Lupine
  • Weichtiere

Neben der vorgeschriebenen Angabe in der Zutatenliste kannst du einen separaten Hinweis auf Allergene einfügen, beispielsweise “Enthält: Milch, Soja”. Dies ist zwar nicht vorgeschrieben, wird von Verbrauchern jedoch als übersichtlich empfunden. Vorgeschrieben ist jedoch, dass die Angabe mit der tatsächlichen Zusammensetzung des Produkts übereinstimmt. Jede Änderung der Rezeptur erfordert eine sofortige Aktualisierung des Etiketts.

Welche Risiken bestehen bei einer falschen oder fehlenden Angabe von Allergenen?

Eine falsche oder fehlende Allergenkennzeichnung birgt ernsthafte Risiken, sowohl für Verbraucher als auch für Ihr Unternehmen. Für Menschen mit einer Allergie oder Unverträglichkeit kann der Verzehr eines nicht gekennzeichneten Allergens zu schweren, manchmal lebensbedrohlichen Reaktionen führen. Aus unternehmerischer Sicht sind die Folgen rechtlicher, finanzieller und rufschädigender Natur.

Die unmittelbarste Folge ist eine obligatorische Rückrufaktion, auch „Recall“ genannt. Die NVWA kann ein Produkt vom Markt nehmen, wenn die Kennzeichnung nicht korrekt ist, und Sie sind verpflichtet, die Verbraucher aktiv zu informieren. Ein Rückruf ist kostspielig und schadet dem Vertrauen in Ihre Marke erheblich, insbesondere auf dem Markt für Nahrungsergänzungsmittel, auf dem Gesundheit und Sicherheit im Mittelpunkt stehen.

Darüber hinaus können Bußgelder verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen oder bei Verstößen, die eine unmittelbare Gefahr für Verbraucher darstellen, kann die Aufsichtsbehörde weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine strafrechtliche Haftung bestehen, insbesondere wenn nachweislich fahrlässig gehandelt wurde.

Wie können Sie überprüfen, ob Ihre aktuellen Etiketten noch den Vorschriften entsprechen?

Eine Etikettenprüfung beginnt mit dem Vergleich der aktuellen Rezeptur mit den Angaben auf dem Etikett. Überprüfen Sie für jeden Inhaltsstoff, ob er ein anerkanntes Allergen enthält oder von einem Allergen abgeleitet ist und ob dies in der Zutatenliste korrekt und deutlich gekennzeichnet ist. Wiederholen Sie diesen Vorgang bei jeder Rezepturänderung, auch wenn die Änderung geringfügig erscheint.

Führen Sie bei der Überprüfung die folgenden Schritte durch:

  1. Erstellen Sie eine aktuelle Zutatenliste aller Rohstoffe, einschließlich Hilfs- und Aromastoffe.
  2. Prüfen Sie für jeden Rohstoff, ob Allergene enthalten sind, auch als Nebenprodukt oder Trägerstoff.
  3. Vergleichen Sie die Ergebnisse mit der aktuellen Kennzeichnung und ermitteln Sie eventuelle Abweichungen.
  4. Bewerten Sie die Produktionsumgebung hinsichtlich der Risiken einer Kreuzkontamination und dokumentieren Sie dies.
  5. Lassen Sie das Etikett von einem Fachmann prüfen, der sich mit den EU-Kennzeichnungsvorschriften auskennt.
  6. Speichern Sie die gesamte Dokumentation als Teil Ihres Qualitätssystems.

Es ist ratsam, diese Überprüfung mindestens einmal jährlich sowie stets bei einem Lieferantenwechsel oder einer Rezepturänderung durchzuführen. Bewahren Sie die Versionshistorie Ihrer Etiketten auf, damit Sie bei einer Inspektion nachweisen können, wann und warum Änderungen vorgenommen wurden.

Wer ist für die Angabe von Allergenen bei Eigenmarkenprodukten verantwortlich?

Bei Eigenmarkenprodukten liegt die gesetzliche Verantwortung für die Kennzeichnung bei der Partei, deren Name und Adresse auf dem Etikett angegeben sind, dem sogenannten “Lebensmittelunternehmer” (FBO). In den meisten Fällen ist dies der Auftraggeber, also die Marke, die das Produkt unter eigenem Namen verkauft, und nicht der Produktionspartner. Diese Unterscheidung ist entscheidend und wird in der Praxis häufig missverstanden.

Als Marke oder Unternehmen, das ein Eigenmarken-Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringt, tragen Sie somit die letztendliche Verantwortung für die Richtigkeit der Allergenangaben auf dem Etikett. Dies gilt auch dann, wenn die Produktion vollständig ausgelagert wurde. Sie können die Verantwortung vertraglich teilweise auf den Hersteller übertragen, doch die gesetzliche Haftung verbleibt beim Lebensmittelunternehmer.

Ein zuverlässiger Produktionspartner spielt dabei jedoch eine wesentliche unterstützende Rolle. Dieser Partner muss hinsichtlich der verwendeten Rohstoffe, der Produktionsumgebung und etwaiger Risiken einer Kreuzkontamination Transparenz walten lassen. Eine gute Zusammenarbeit und ein klarer Informationsaustausch zwischen Hersteller und Auftraggeber bilden die Grundlage für ein konformes Etikett. Stellen Sie stets sicher, dass Sie schriftlich festhalten, welche Informationen der Hersteller bereitstellt, und dass Sie diese selbst überprüfen, bevor das Etikett freigegeben wird.

Wie MixMasters bei der Kennzeichnung von Allergenen und der Einhaltung der Vorschriften hilft

Wir sind uns bewusst, dass die Allergenvorschriften komplex sein können, insbesondere wenn man sich als Marke oder Unternehmer nicht täglich mit Lebensmittelsicherheit befasst. In unserer Rolle als Produktionspartner unterstützen wir unsere Kunden aktiv bei der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften. Dies tun wir auf folgende Weise:

  • Transparente Rohstoffangaben: Wir stellen für jeden Rohstoff vollständige Spezifikationen zur Verfügung, einschließlich Angaben zu Allergenen und zur Herkunft, damit Sie Ihr Etikett korrekt gestalten können.
  • HACCP-basierter Lebensmittelsicherheitsplan: Wir arbeiten mit einem dokumentierten Lebensmittelsicherheitsplan, der Risiken einer Kreuzkontamination aufzeigt und Kontrollmaßnahmen festlegt.
  • BRCGS-Zertifizierung: Unser Produktionsstandort ist BRCGS-zertifiziert, was bedeutet, dass das Allergenmanagement, die Rückverfolgbarkeit und die Produktionshygiene systematisch überprüft und auditiert werden.
  • Unterstützung beim Etikettendesign: Wir beraten Sie gerne zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf dem Etikett, einschließlich der korrekten Kennzeichnung von Allergenen.
  • Zusammenarbeit mit Compliance-Beratern: In Zusammenarbeit mit externen Beratern unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Lebensmittelsicherheitsplans, der auf Ihre spezifische Produktlinie und Ihren Markt zugeschnitten ist.

Möchten Sie wissen, wie wir Ihre Nahrungsergänzungsmittel-Produktlinie konform und marktreif machen können? Sehen Sie sich unsere Dienstleistungen für die Eigenmarkenproduktion oder Nehmen Sie direkt Kontakt auf für ein unverbindliches Gespräch.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein Etikett erneut genehmigen lassen, wenn ich den Rohstofflieferanten wechsle?

Ja, een leverancierswissel kan gevolgen hebben voor de allergenensamenstelling van je product, zelfs als het ingrediënt op papier hetzelfde is. Vraag bij elke nieuwe leverancier een volledige grondstofspecificatie op en vergelijk deze met de vorige versie op aanwezigheid van allergenen, kruisbesmettingsrisico’s en productieomgeving. Als er afwijkingen zijn, moet het etiket worden aangepast vóórdat het product opnieuw in productie gaat.

Was ist der Unterschied zwischen 'Enthält' und 'Kann Spuren von … enthalten', und wann verwende ich welche Angabe?

‘Bevat’ gebruik je wanneer een allergeen daadwerkelijk een ingrediënt is of daarvan is afgeleid, en is wettelijk verplicht. ‘Kan sporen bevatten van’ (of ‘may contain’) is bedoeld voor onbedoelde kruisbesmetting die optreedt tijdens de productie, en is vrijwillig maar moet worden onderbouwd met een gedocumenteerde risicoanalyse. Je mag deze vermelding dus niet als voorzorgsmaatregel gebruiken zonder dat er een aantoonbaar en reëel risico bestaat in de productieomgeving.

Gelten dieselben Allergenvorschriften auch, wenn ich meine Nahrungsergänzungsmittel ausschließlich online verkaufe?

Ja, die europäischen Allergenkennzeichnungsvorschriften machen keinen Unterschied zwischen Online- und stationärem Verkauf. Beim Verkauf über einen Webshop müssen die Allergeninformationen vor dem Kauf verfügbar sein, damit Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen können. Das bedeutet, dass die Informationen auf der Produktseite deutlich sichtbar sein müssen, nicht nur auf der physischen Verpackung, die der Kunde später erhält.

Wie oft muss ich ein Allergen-Audit oder eine Kennzeichnungsprüfung durchführen lassen?

Eine jährliche Überprüfung ist das absolute Minimum, doch in der Praxis ist es ratsam, bei jeder Änderung der Rezeptur, der Rohstoffe, der Lieferanten oder des Produktionsstandorts eine Überprüfung einzuplanen. Unternehmen, die nach einem Qualitätssystem wie BRCGS oder ISO 22000 arbeiten, verfügen in der Regel über einen strukturierten Auditzyklus, der dies automatisch abdeckt. Bewahren Sie stets eine mit dem Datum versehene Dokumentation jeder Bewertung als Nachweis für eine eventuelle Inspektion durch die NVWA auf.

Was soll ich tun, wenn ich feststelle, dass auf meinem aktuellen Etikett ein Allergen fehlt oder falsch angegeben ist?

Stellen Sie den Verkauf des betreffenden Produkts unverzüglich ein und ziehen Sie einen Spezialisten für Kennzeichnung oder Lebensmittelsicherheit hinzu, um die Schwere der Abweichung zu beurteilen. Je nach Risiko für die Verbraucher kann es erforderlich sein, eine freiwillige Rückrufaktion einzuleiten und die NVWA proaktiv zu informieren. Je schneller Sie handeln und je transparenter Sie kommunizieren, desto größer ist die Chance, dass der Reputations- und Rechtsschaden begrenzt bleibt.

Gibt es bestimmte Vorschriften hinsichtlich der Schriftgröße oder der Schriftart bei der Hervorhebung von Allergenen auf einem Etikett?

Die Gesetzgebung schreibt keine bestimmte Schriftart oder Mindestschriftgröße für die hervorgehobenen Allergene vor, verlangt jedoch, dass die Angabe deutlich lesbar ist und sich optisch von den übrigen Zutaten abhebt. In der Praxis wird meist Fettdruck verwendet und akzeptiert. Achten Sie außerdem darauf, dass die allgemeine Mindestschriftgröße für Angaben auf dem Etikett (1,2 mm x-Höhe) eingehalten wird, wie in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vorgeschrieben.

Kann ich als Kleinunternehmer oder Start-up ebenfalls Unterstützung bei der Kennzeichnung von Allergenen in Anspruch nehmen, oder ist das nur großen Unternehmen vorbehalten?

Die Einhaltung der Allergenvorschriften ist eine gesetzliche Verpflichtung, die für jedes Unternehmen gilt, unabhängig von seiner Größe, doch die entsprechende Unterstützung steht auch kleinen Marken und Start-ups zur Verfügung. Viele Eigenmarkenhersteller, darunter spezialisierte Anbieter wie MixMasters, bieten auch kleineren Auftraggebern Zugang zu Rohstoffspezifikationen, Lebensmittelsicherheitsplänen und Beratung zur Kennzeichnung. Die Investition in eine korrekte Kennzeichnung vom ersten Tag an ist zudem immer kostengünstiger, als später einen Rückruf oder eine Geldstrafe bewältigen zu müssen.

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Mahlzeit-Shakes:

Zutaten: Vollkornhafermehl (Gluten), Molkeneiweißkonzentrat (MILCH), Sonnenblumenölpulver (Sonnenblumenöl, modifizierte Stärke, Glukosesirup, Siliciumdioxid, natürliches Aroma), Maltodextrin, Isomaltulose, Vitamin- und Mineralstoffmischung (Trikalziumcitrat, Dikalziumphosphat, Kaliumchlorid, Maltodextrin, Magnesiumoxid, Dikalziumphosphat, Natriumascorbat), Eisenpyrophosphat, Tocopherylacetat, Zinksulfat, Folsäure, Kaliumjodid, Niacin, Natriummolybdat, Natriumselenit, Retinylacetat, Vitamin K1, Calcium-D-Pantothenat, Mangansulfat, D-Biotin, Chrom-III-chlorid, Kupfersulfat, Cyanocobalamin, Ergocalciferol, Pyridoxinhydrochlorid, Riboflavin, Thiaminmononitrat), Inulin, Verdickungsmittel: Xanthangummi, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1669,98

KJ/100g

2170,97

KJ/130g

 

Kilo-Kalorie

397,60

Kcal/100g

516,88

Kcal/130g

 

FATS

insgesamt

12,38

g/100g

16,09

g/130g

 

gesättigt

1,75

g/100g

2,27

g/130g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

45,35

g/100g

58,96

g/130g

 

Zucker

5,92

g/100g

7,69

g/130g

 

EGG WHITES

insgesamt

23,12

g/100g

30,05

g/130g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

7,58

g/100g

9,85

g/130g

 

Energieverstärker:

INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 10 g

Taurin

2000 mg

L-Tyrosin

1000 mg

L-Carnitin       

400 mg

Maca-Pulver

250 mg

Koffein

200 mg

Extrakt aus schwarzem Pfeffer    

100 mg

Magnesium

99 mg

Vitamin C       

80 mg

Vitamin B3 (Nicotinamid)

16 mg

Vitamin B6 (Pyridoxin)

1 mg

Cyanocobalamin (Vit B12)

2,5 µg

Pflanzliche Eiweißshakes (vegan): Zutaten: Erbsenproteinisolat, Aroma, Süßstoff: Sucralose
NÄHRWERT
ENERGIEWERT Kilojoule 1653,97 KJ/100g 496,19 KJ/30g
Kilo-Kalorie 395,44 Kcal/100g 118,63 Kcal/30g
FATS insgesamt 7,90 g/100g 2,37 g/30g
gesättigt 2,03 g/100g 0,61 g/30g
KOHLE HYDRATEN insgesamt 2,21 g/100g 0,66 g/30g
Zucker 1,18 g/100g 0,36 g/30g
EGG WHITES insgesamt 84,77 g/100g 25,43 g/30g
LEBENSMITTELGEBÜHR insgesamt 8,90 g/100g 2,67 g/30g

Molkenprotein-Isolat-Shakes, z.B. 90%-Protein:

Zutaten: Molkenproteinisolat (MELK), Verdickungsmittel: Xanthan, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose

 

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1528,87

KJ/100g

458,66

KJ/30g

 

Kilo-Kalorie

359,97

Kcal/100g

107,99

Kcal/30g

 

FATS

insgesamt

0,29

g/100g

0,09

g/30g

 

gesättigt

0,24

g/100g

0,07

g/30g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

2,56

g/100g

0,77

g/30g

 

Zucker

2,56

g/100g

0,77

g/30g

 

EGG WHITES

insgesamt

89,01

g/100g

26,70

g/30g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

0,73

g/100g

0,22

g/30g

 
Molkenproteinkonzentrat-Shakes c.a. 75%-Protein: Zutaten: Molkeneiweißkonzentrat (MELK), Verdickungsmittel: Xanthan, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose
NÄHRWERT
ENERGIEWERT Kilojoule 1621,80 KJ/100g 486,54 KJ/30g
Kilo-Kalorie 383,44 Kcal/100g 115,03 Kcal/30g
FATS insgesamt 6,85 g/100g 2,05 g/30g
gesättigt 2,93 g/100g 0,88 g/30g
KOHLE HYDRATEN insgesamt 4,03 g/100g 1,21 g/30g
Zucker 4,03 g/100g 1,21 g/30g
EGG WHITES insgesamt 80,21 g/100g 24,06 g/30g
LEBENSMITTELGEBÜHR insgesamt 0,73 g/100g 0,22 g/30g

Mahlzeitenshakes pflanzlich (vegan):

Zutaten: Vollkornhaferflocken (Gluten), Erbsenproteinisolat, Sonnenblumenölpulver (Sonnenblumenöl, modifizierte Stärke, Glukosesirup, Siliziumdioxid, natürliches Aroma), Maltodextrin, Isomaltulose, Vitamin- und Mineralstoffmischung (Trikaliumcitrat, Dikaliumphosphat, Kaliumchlorid, Maltodextrin, Magnesiumoxid, Dikaliumphosphat, Natriumascorbat, Eisenpyrophosphat, Tocopherylacetat, Zinksulfat, Folsäure, Kaliumjodid, Niacin, Natriummolybdat, Natriumselenit, Retinylacetat, Vitamin K1, Calcium-D-Pantothenat, Mangansulfat, D-Biotin, Chrom-III-chlorid, Kupfersulfat, Cyanocobalamin, Ergocalciferol, Pyridoxinhydrochlorid, Riboflavin, Thiaminmononitrat), Inulin, Verdickungsmittel: Xanthangummi, Süßstoff: Sucralose

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1665,91

KJ/100g

2165,68

KJ/130g

 

Kilo-Kalorie

397,45

Kcal/100g

516,69

Kcal/130g

 

FATS

insgesamt

12,56

g/100g

16,33

g/130g

 

gesättigt

1,57

g/100g

2,03

g/130g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

44,70

g/100g

58,11

g/130g

 

Zucker

5,15

g/100g

6,70

g/130g

 

EGG WHITES

insgesamt

23,86

g/100g

31,02

g/130g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

9,29

g/100g

12,08

g/130g

 
Fettverbrenner:
INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 7 g
L-Tyrosin 1200 mg
L-Carnitin 1000 mg
Gamma-Aminobuttersäure (GABA) 300 mg
Grüner Tee-Extrakt 300 mg
Cholinbitartrat 250 mg
Guarana 100 mg
Koffein 100 mg
EGCG (aus Grüntee-Extrakt) 45 mg

Vor dem Workout:

INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 10 g

L-Citrullin DL-malat 2:1

2000 mg

Beta-Alanin

1600 mg

Taurin

1200 mg

L-Tyrosin

1000 mg

Koffein

250 mg

Geschmäcker:

  • Käsekuchen mit Erdbeeren
  • Erdbeere natürlich
  • Ananas
  • Ananas natürlich
  • Apfel
  • Apfel natürlich
  • Apfelkuchen
  • Banane natürlich
  • Bittermandel natürlich
  • Blaubeere
  • Heidelbeere natürlich
  • Waldfrüchte natürlich
  • Cappuccino
  • Käsekuchen Natürlich
  • Schokolade Natürlich
  • Cola natürlich
  • Kekse und Sahne
  • Weintrauben
  • Quark Heidelbeere
  • Himbeere Natürlich
  • Gebratener Apfel
  • Grüner Tee
  • Haselnuss
  • Honig
  • Karamell natürlich
  • Kirschen, natürlich
  • Kiwi
  • Kokosnuss natürlich
  • Mango natürlich
  • Natürliches Zitronenaroma
  • Natürliches Zitrusaroma
  • Pannacotta
  • Passionsfrucht
  • Birne natürlich
  • Pfirsich
  • Erdnussbutter
  • Pistazien
  • Plusvanille
  • Reis
  • Zimmer
  • Natürlich Sahne
  • Orange natürlich
  • Tiramisu
  • Tomate-Mozzarella
  • Vanille natürlich
  • Vanillin
  • Und natürlich Vanille
  • Walnuss
  • Wassermelone
  • Wassermelone natürlich
  • Weiße Schokolade natürlich

Kombinationen sind möglich