Die Verantwortung für die Kennzeichnung von Eigenmarken-Nahrungsergänzungsmitteln liegt bei demjenigen, der das Produkt auf den Markt bringt, nicht beim Hersteller. Das bedeutet, dass Sie als Markeninhaber gesetzlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben auf dem Etikett haftbar sind. Ein Eigenmarken-Lieferant kann Sie bei der Gestaltung und dem Inhalt unterstützen, doch die letztendliche Verantwortung liegt weiterhin bei Ihnen.
Dies gilt für alle, die in der EU Nahrungsergänzungsmittel unter eigenem Namen verkaufen – von etablierten Marken bis hin zu Start-ups. In den folgenden Abschnitten beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu Kennzeichnungspflichten, Haftung und der Rolle Ihres Produktionspartners.
Wer legt die gesetzlichen Anforderungen an die Etikettierung von Nahrungsergänzungsmitteln fest?
Die gesetzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln werden von der Europäischen Union festgelegt und auf nationaler Ebene von der niederländischen Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) umgesetzt. Die wichtigsten europäischen Rechtsvorschriften sind die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel und die Richtlinie 2002/46/EG, die speziell für Nahrungsergänzungsmittel gilt.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein mehrstufiges Regulierungssystem gilt. Europäische Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und bilden die Grundlage. Nationale Rechtsvorschriften ergänzen diese für bestimmte Produktkategorien oder Angaben. Die NVWA überwacht die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Verstößen mit Geldbußen oder einem Verkaufsverbot durchgreifen.
Für Marken, die auch außerhalb der Niederlande tätig sind, ist es wichtig zu wissen, dass einige EU-Länder zusätzliche nationale Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel stellen. Was in den Niederlanden den Vorschriften entspricht, muss in Deutschland oder Frankreich nicht automatisch konform sein. Lassen Sie Ihr Etikett stets auf die spezifischen Anforderungen jedes Landes prüfen, in dem Sie das Produkt verkaufen.
Was muss auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels zwingend angegeben sein?
Auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels sind folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben: die Bezeichnung des Produkts, die Zutatenliste, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungshinweise, Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers, gegebenenfalls das Herkunftsland, eine Gebrauchsanweisung sowie die Nährwertangaben.
Speziell für Nahrungsergänzungsmittel gelten darüber hinaus einige zusätzliche Verpflichtungen:
- Die Angabe “Nahrungsergänzungsmittel” auf der Verpackung
- Die Bezeichnung der Wirkstoffe oder Substanzen und die empfohlene Tagesdosis
- Der Nährstoffreferenzwert (NRV) als Prozentsatz für Vitamine und Mineralstoffe
- Ein Hinweis darauf, dass die empfohlene Tagesdosis nicht überschritten werden darf
- Der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung sind
- Aufbewahrungshinweis: Außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufbewahren
Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben sind nur zulässig, wenn sie in der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zugelassen sind. Man darf also nicht einfach behaupten, dass ein Produkt Muskeln aufbaut oder Müdigkeit verringert, es sei denn, diese Angabe steht auf der genehmigten Liste und erfüllt die Anwendungsbedingungen.
Wer ist verantwortlich, wenn auf dem Etikett etwas falsch angegeben ist?
Die gesetzliche Verantwortung für eine fehlerhafte oder unvollständige Kennzeichnung liegt bei dem Lebensmittelunternehmer, dessen Name auf dem Etikett angegeben ist. Das sind Sie als Markeninhaber. Auch wenn ein Hersteller oder Lieferant den Etikettentext bereitgestellt hat, bleibst du als Marktteilnehmer gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und im Falle der Produkthaftung haftbar.
Dies ist ein wichtiger Punkt, der im Bereich der Eigenmarken oft unterschätzt wird. Sie kaufen nicht nur ein Produkt, sondern übernehmen auch die volle rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben auf der Verpackung. Ein Fehler bei den Allergenangaben, eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe oder eine falsche Nährwertdeklaration kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- Durchsetzungsmaßnahmen der NVWA
- Verpflichtende Rückrufaktionen und Produktrücknahmen
- Rufschädigung für deine Marke
- Haftungsansprüche bei Schäden bei Verbrauchern
Es ist daher ratsam, die Texte auf den Etiketten vor der Markteinführung eines Produkts stets von einem spezialisierten Berater oder Juristen prüfen zu lassen. Gerade bei Ihrer ersten Nahrungsergänzungsmittel-Produktlinie ist eine professionelle Begleitung kein überflüssiger Luxus.
Was liefert ein Private-Label-Anbieter für das Etikett?
Ein Private-Label-Lieferant stellt in der Regel die technischen Produktinformationen bereit, die für die Gestaltung des Etiketts erforderlich sind. Dazu gehören die genaue Zutatenliste, die Nährwertangaben auf der Grundlage von Laboranalysen, Allergeninformationen, die empfohlene Tagesportion und der Nettoinhalt. Diese Angaben ergeben sich aus der Rezeptur und der Herstellung.
Was ein Lieferant nicht automatisch liefert, ist ein vollständig geprüftes und vorschriftsmäßiges Etikett. Die technischen Daten bilden zwar die Grundlage, doch die Umsetzung in ein rechtlich korrektes und kommerziell überzeugendes Etikett ist ein Schritt, den Sie als Markeninhaber selbst unternehmen müssen – gegebenenfalls mit Unterstützung Ihres Lieferanten oder eines externen Spezialisten.
Bitten Sie Ihren Lieferanten stets um eine Produktspezifikation oder ein technisches Datenblatt. Dieses Dokument enthält alle Informationen, die Sie für das Etikett benötigen, und bildet zudem die Grundlage für eventuelle Audits oder Produktkontrollen durch Aufsichtsbehörden.
Darf ein Private-Label-Lieferant das Etikett für Sie entwerfen?
Ja, ein Private-Label-Lieferant darf das Etikett für Sie entwerfen, und das ist auch eine Dienstleistung, die viele Lieferanten anbieten. Das Design und die Gestaltung sind keine gesetzlich vorbehaltenen Aufgaben. Die inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben liegt jedoch weiterhin bei Ihnen als Markeninhaber, unabhängig davon, wer das Etikett erstellt hat.
Ein Anbieter, der Etikettendesign anbietet, kann Ihnen bei der grafischen Gestaltung, der korrekten Platzierung der vorgeschriebenen Angaben und der Anpassung an die Druckspezifikationen helfen. Einige Anbieter verfügen zudem über Kenntnisse der Kennzeichnungsvorschriften und können den Text auf Vollständigkeit überprüfen.
Lassen Sie auch bei einem vollständig vom Lieferanten entworfenen Etikett stets eine unabhängige Prüfung durchführen. Schließlich übernehmen Sie die Verantwortung für den Inhalt, sobald das Produkt unter Ihrem Namen auf den Markt kommt.
Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Etikett den gesetzlichen Vorschriften entspricht?
Sie stellen sicher, dass Ihr Etikett den Vorschriften entspricht, indem Sie systematisch vorgehen: Beginnen Sie mit einer vollständigen Liste der vorgeschriebenen Angaben, prüfen Sie jede Angabe anhand der genehmigten Liste, lassen Sie die Nährwertangaben anhand von Labordaten überprüfen und beauftragen Sie einen Spezialisten mit einer Endkontrolle, bevor Sie das Etikett in den Druck geben.
Ein praktischer Ansatz umfasst die folgenden Schritte:
- Technische Produktdaten erfassen vom Hersteller, einschließlich der vollständigen Zutatenliste und der Nährwertangaben
- Überprüfen Sie alle Ansprüche auf der Grundlage der EU-Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben über die offizielle EU-Datenbank für gesundheitsbezogene Angaben
- Pflichtangaben einfügen gemäß der Verordnung 1169/2011 und der Ergänzungsrichtlinie
- Lassen Sie das Etikett prüfen durch einen Regulatory Consultant oder einen Rechtsspezialisten mit Kenntnissen im Lebensmittelrecht
- Beachten Sie die länderspezifischen Anforderungen wenn Sie das Produkt in mehreren EU-Ländern verkaufen
- Dokumentiere alles, damit du bei einer Überprüfung nachweisen kannst, auf welcher Grundlage du deine Entscheidungen getroffen hast
Ein auf Ihre Produktlinie zugeschnittener Lebensmittelsicherheitsplan ist dabei eine große Hilfe. Darin wird festgelegt, welche Angaben auf dem Etikett stehen, wie diese begründet sind und wer für Aktualisierungen bei Rezepturänderungen verantwortlich ist.
Wie MixMasters bei der Kennzeichnung und der Einhaltung von Vorschriften hilft
Wir begleiten unsere Kunden nicht nur bei der Herstellung ihrer Nahrungsergänzungsmittel, sondern auch bei den Schritten, die erforderlich sind, um ein Produkt vorschriftsmäßig auf den Markt zu bringen. Unsere Unterstützung in den Bereichen Kennzeichnung und Lebensmittelsicherheit umfasst unter anderem:
- Bitte reichen Sie vollständige Produktspezifikationen und technische Datenblätter als Grundlage für Ihr Etikett ein
- Optionale Unterstützung bei der Etikettengestaltung und der Umsetzung der vorgeschriebenen Angaben
- Ein HACCP-basierter Lebensmittelsicherheitsplan, der in Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern erstellt wurde und korrekte Produktangaben auf dem Etikett gewährleistet
- BRCGS-Zertifizierung als Nachweis unserer Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsstandards
- Begleitung vom Konzept bis zur Markteinführung, damit Sie sicher sein können, dass die technische Grundlage Ihres Etiketts stimmt
Möchten Sie erfahren, wie wir Ihre Nahrungsergänzungsmittel-Produktlinie von Anfang bis Ende begleiten können? Schauen Sie sich unser umfassendes Leistungsangebot oder Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Gespräch über dein Projekt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mein Nahrungsergänzungsmittel bei der NVWA anmelden, bevor ich es verkaufen darf?
Ja, in den Niederlanden sind Sie verpflichtet, neue Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen über das sogenannte Notifizierungssystem bei der NVWA anzumelden. Dies gilt auch, wenn Sie ein bestehendes Produkt unter einer neuen Eigenmarke auf den Markt bringen. Die Meldung ist kein Zulassungsverfahren, aber die NVWA nutzt die Informationen zur Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften. Wenn Sie dies nicht tun, riskieren Sie eine Geldstrafe oder ein Verkaufsverbot.
Was sind die häufigsten Fehler auf Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln und wie kann ich diese vermeiden?
Die häufigsten Fehler sind: die Verwendung nicht zugelassener gesundheitsbezogener Angaben, fehlende oder falsche Allergenangaben, eine falsche Schreibweise der Inhaltsstoffe (nicht gemäß der INCI- oder Lebensmittel-Nomenklatur) und das Weglassen vorgeschriebener Warnhinweise. Sie vermeiden diese Fehler, indem Sie Ihr Etikett stets anhand einer aktuellen Checkliste auf der Grundlage der Verordnung 1169/2011 und der Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie überprüfen und die endgültige Fassung vor der Produktion von einem unabhängigen Regulatory-Spezialisten prüfen lassen.
Kann ich dasselbe Etikett verwenden, wenn ich mein Nahrungsergänzungsmittel auch in Deutschland oder Belgien verkaufen möchte?
Nicht ohne Anpassungen. Obwohl die europäischen Grundvorschriften in allen Mitgliedstaaten gelten, haben Länder wie Deutschland und Belgien zusätzliche nationale Anforderungen, unter anderem in Bezug auf zulässige Inhaltsstoffe, Höchstdosierungen und verbindliche sprachliche Vorgaben. In Deutschland muss die Kennzeichnung beispielsweise vollständig auf Deutsch erfolgen, und es gelten spezifische Vorschriften im Rahmen des NemV-Systems. Lassen Sie Ihr Etikett vor einer Markterweiterung für jedes Land von einem lokalen Spezialisten oder einem Berater für regulatorische Angelegenheiten prüfen.
Wie gehe ich mit Änderungen an den Etiketten um, wenn mein Lieferant die Rezeptur anpasst?
Vereinbaren Sie mit Ihrem Lieferanten, dass Sie bei Rezepturänderungen – egal wie geringfügig diese auch sein mögen – stets rechtzeitig informiert werden. Selbst eine geringfügige Änderung bei einer Zutat oder der Menge eines Wirkstoffs kann Auswirkungen auf die Nährwertangaben, die Allergenhinweise oder die zulässigen Angaben auf Ihrem Etikett haben. Halten Sie dies in Ihrer Kooperationsvereinbarung fest und stellen Sie sicher, dass Sie über einen internen Prozess verfügen, um das Etikett bei jeder Änderung vor dem weiteren Vertrieb erneut prüfen zu lassen.
Welche Mindestschriftgröße und welche Formatierungsvorschriften gelten für den Text auf meinem Etikett?
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 schreibt vor, dass die vorgeschriebenen Lebensmittelangaben in einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm (x-Höhe) angegeben werden müssen. Für kleine Verpackungen mit einer größten Oberfläche von weniger als 80 cm² gilt ein Mindestwert von 0,9 mm. Die Angaben müssen lesbar und gut sichtbar sein und dürfen nicht hinter Abbildungen oder anderen grafischen Elementen verborgen sein. Berücksichtigen Sie bei der Gestaltung Ihres Etiketts stets diese technischen Anforderungen, damit Ihr grafisches Design und die Einhaltung der Vorschriften Hand in Hand gehen.
Brauche ich als Inhaber einer Eigenmarke eine Produkthaftpflichtversicherung?
Ja, eine Produkthaftpflichtversicherung ist für jeden, der Nahrungsergänzungsmittel unter eigenem Namen verkauft, dringend zu empfehlen. Als Markeninhaber haften Sie gesetzlich, wenn ein Verbraucher durch Ihr Produkt Schaden erleidet, auch wenn der Fehler beim Hersteller lag. Eine gute Versicherung deckt Ansprüche ab, die sich aus falscher Kennzeichnung, Verunreinigungen oder Nebenwirkungen ergeben. Besprechen Sie mit Ihrem Versicherer, welcher Versicherungsschutz für Ihre Produktlinie und Ihren Vertriebsbereich geeignet ist.
Wie bewahre ich meine Etikettierungsunterlagen ordnungsgemäß für eine eventuelle NVWA-Kontrolle auf?
Bewahren Sie alle Unterlagen, die die Angaben auf Ihrem Etikett untermauern, wie z. B. Produktspezifikationen, Laborberichte, Nachweise für Werbeaussagen und die Prüfberichte Ihres Zulassungsberaters, mindestens so lange auf wie das Mindesthaltbarkeitsdatum des Produkts plus zwei Jahre. Lagern Sie diese Dokumente strukturiert nach Produktversion ab und stellen Sie sicher, dass Sie bei einer Kontrolle schnell nachweisen können, auf welcher Grundlage jede Angabe auf dem Etikett gemacht wurde. Eine digitale Akte pro Produkt, die mit der Chargennummer und der Etikettierungsversion verknüpft ist, ist hierfür die praktischste Lösung.