Versiegelte Beilage-Tüte aus Kraftpapier, umgeben von Eiweißpulver auf einer Produktionsfläche aus Edelstahl, mit grünem Blatt und Allergenliste auf dem Klemmbrett.

Die Allergengesetzgebung für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln erklärt

Die Allergenvorschriften für Nahrungsergänzungsmittelmarken besagen, dass Sie als Hersteller oder Markeninhaber verpflichtet sind, die vierzehn wichtigsten Allergene gemäß der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 deutlich auf dem Etikett anzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform, wie beispielsweise Proteinshakes und Pre-Workout-Produkte. Im Folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Allergenvorschriften, Kennzeichnungsfehlern und dazu, wie Sie dies bei der Private-Label-Produktion korrekt umsetzen.

Welche Allergene müssen auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels angegeben werden?

Auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels müssen die vierzehn von der EU festgelegten Hauptallergene zwingend angegeben werden, wenn sie als Zutat enthalten sind. Dies gilt für alle Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel in Pulver-, Kapsel- oder Tablettenform. Diese Verpflichtung ist in der EU-Verordnung 1169/2011 festgelegt und gilt unmittelbar in den Niederlanden.

Die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene sind:

  • Gluten (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel)
  • Schalentiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Nüsse (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam
  • Schwefeldioxid und Sulfite (bei Konzentrationen über 10 mg/kg)
  • Lupine
  • Weichtiere

Jedes dieser Allergene muss in der Zutatenliste hervorgehoben werden, beispielsweise durch die Verwendung von fettgedruckte Buchstaben, Kursivschrift oder Unterstreichung. So können Verbraucher auf einen Blick erkennen, welche Allergene enthalten sind, auch wenn sie die vollständige Zutatenliste nur flüchtig überfliegen.

Inwiefern unterscheiden sich die Allergenvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel von denen für normale Lebensmittel?

Die Allergenvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen für normale Lebensmittel. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen in der EU derselben Kennzeichnungsverordnung wie andere Lebensmittel, was bedeutet, dass die gleiche Pflicht zur Angabe der vierzehn wichtigsten Allergene gilt. Der Unterschied liegt nicht in der Gesetzgebung selbst, sondern in den praktischen Herausforderungen bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist das Risiko einer Kreuzkontamination oft größer als bei herkömmlichen Lebensmitteln, da Produktionslinien regelmäßig für mehrere Produkte mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen genutzt werden. Man denke beispielsweise an eine Produktionsstätte, die sowohl Molkenproteinpulver als auch pflanzliche Mischungen herstellt: Milchproteine und Soja können leicht auf denselben Anlagen zurückbleiben.

Darüber hinaus enthalten Nahrungsergänzungsmittel manchmal Inhaltsstoffe, die nicht unmittelbar als Allergene erkannt werden, wie beispielsweise Sojalecithin als Emulgator oder Weizenglukose als Trägerstoff. Diese müssen ebenfalls angegeben werden, wenn sie Allergene enthalten, unabhängig von der Menge. Dies erfordert fundierte Kenntnisse über alle Inhaltsstoffe und deren Herkunft, einschließlich Hilfs- und Verarbeitungszusätze.

Welche Vorschriften gelten für den Hinweis ‘Kann Spuren enthalten’?

Der Hinweis “Kann Spuren von … enthalten” ist in der EU zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, darf aber als ergänzender Warnhinweis bei unbeabsichtigter Kreuzkontamination verwendet werden. Es gibt keinen offiziellen europäischen Rechtsrahmen, der genau vorschreibt, wann dieser Satz verwendet werden muss. Das bedeutet, dass Sie als Markeninhaber selbst für eine fundierte Risikoabwägung verantwortlich sind.

In der Praxis wird der Hinweis “kann Spuren enthalten” verwendet, wenn ein reales Risiko einer Kreuzkontamination mit einem Allergen während der Herstellung, Lagerung oder des Transports besteht, das Allergen jedoch nicht absichtlich zugesetzt wurde. Die Entscheidung, diesen Hinweis anzubringen, muss auf einer Allergen-Risikoanalyse basieren, die Bestandteil eines ordnungsgemäßen HACCP-Lebensmittelsicherheitsplans ist.

Was Sie vermeiden sollten, ist die Verwendung dieses Hinweises als Vorsichtsmaßnahme ohne tatsächliche Begründung. Europäische Aufsichtsbehörden und Verbraucherorganisationen warnen davor, dass eine übermäßige Verwendung des Hinweises “kann Spuren enthalten” das Vertrauen allergischer Verbraucher untergräbt und rechtlich bedenklich sein kann. Verwenden Sie den Hinweis daher nur, wenn die Risikoanalyse dies rechtfertigt, und stellen Sie sicher, dass dies dokumentiert ist.

Welche Folgen hat ein Fehler im Allergenabschnitt eines Etiketts?

Ein Fehler im Allergenabschnitt eines Etiketts kann schwerwiegende rechtliche, finanzielle und rufschädigende Folgen haben. Im schlimmsten Fall erleidet ein allergischer Verbraucher aufgrund eines nicht angegebenen Allergens eine lebensbedrohliche Reaktion. Dies kann zu strafrechtlicher Haftung, Produktrückrufen und hohen Geldbußen durch die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) führen.

Rechtliche und finanzielle Auswirkungen

Die NVWA ist befugt, Produkte vom Markt zu nehmen, Geldbußen zu verhängen und in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Schritte einzuleiten. Ein Produktrückruf ist nicht nur aufgrund der Logistik kostspielig, sondern auch wegen der Kommunikationskosten und der Beeinträchtigung des Markenwerts. Für B2B-Partner wie Supermärkte und Einzelhändler kann eine Rückrufaktion zudem vertragliche Konsequenzen haben.

Rufschädigung und Auswirkungen auf den Markt

Auf dem Markt für Nahrungsergänzungsmittel, auf dem Vertrauen und Transparenz im Mittelpunkt stehen, kann ein Vorfall im Zusammenhang mit Allergenen zu einem langfristigen Reputationsschaden führen. Einzelhändler und Distributoren stellen immer strengere Anforderungen an Lieferanten und Markeninhaber. Ein Fehler auf einem Etikett kann dazu führen, dass ein Einzelhändler die Zusammenarbeit beendet oder strengere Auditverfahren vorschreibt. Für aufstrebende Marken kann dies in einem ohnehin schon wettbewerbsintensiven Markt einen erheblichen Rückschlag bedeuten.

Wie stellt man sicher, dass die Allergenangaben bei Eigenmarken-Nahrungsergänzungsmitteln korrekt sind?

Bei Eigenmarken-Nahrungsergänzungsmitteln stellen Sie korrekte Allergenangaben sicher, indem Sie eng mit Ihrem Produktionspartner zusammenarbeiten und verlangen, dass alle Inhaltsstoffe, einschließlich Hilfsstoffe und Verarbeitungszusätze, vollständig dokumentiert sind. Die Verantwortung für das Etikett liegt beim Markeninhaber, doch die tatsächlichen Informationen müssen vom Hersteller stammen.

Praktische Schritte zur Gewährleistung der Richtigkeit von Allergenangaben:

  1. Fordern Sie eine vollständige Spezifikation an jeder Zutat, einschließlich Herkunft und möglicher Risiken einer Kreuzkontamination beim Rohstoffhersteller.
  2. Überprüfen Sie den Allergiestatus jedes Rohstoffs, einschließlich Aromastoffen, Süßungsmitteln und Füllstoffen.
  3. Bewerten Sie die Produktionsumgebung auf das Risiko von Kreuzkontaminationen und erkundigen Sie sich nach den Verfahren des Herstellers zur Allergenkontrolle.
  4. Lassen Sie das Etikett überprüfen von jemandem, der sich mit den EU-Kennzeichnungsvorschriften auskennt, bevor du es auf den Markt bringst.
  5. Dokumentiere alles in einem Lebensmittelsicherheitsplan festhalten, damit Sie bei einer Kontrolle oder einem Vorfall nachweisen können, dass Sie sorgfältig gehandelt haben.

Bei Änderungen der Rezeptur, der Lieferanten oder des Produktionsstandorts musst du den Allergiestatus neu bewerten. Dies ist ein fortlaufender Prozess und keine einmalige Überprüfung.

Wie MixMasters bei der Einhaltung der Allergenvorschriften hilft

Als Full-Service-Produktionspartner für Eigenmarken-Nahrungsergänzungsmittel nehmen wir Ihnen die Komplexität des Allergenmanagements und der Kennzeichnung vollständig ab. Konkret bieten wir Folgendes an:

  • BRCGS-zertifizierte Produktion: Unsere Anlage erfüllt die höchsten internationalen Standards für Lebensmittelsicherheit, einschließlich strenger Vorschriften zum Allergenmanagement und zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen.
  • Vollständig dokumentierte Angaben zu den Inhaltsstoffen: Wir arbeiten mit eigenen Rohstoffen und gewährleisten vollständige Rückverfolgbarkeit, sodass Sie als Markeninhaber jederzeit nachweisen können, was in Ihrem Produkt enthalten ist.
  • HACCP-Lebensmittelsicherheitsplan: In Zusammenarbeit mit zertifizierten Beratern erstellen wir einen Lebensmittelsicherheitsplan, der speziell auf Ihre Produktlinie zugeschnitten ist, einschließlich einer Allergen-Risikoanalyse, die die Grundlage für korrekte Angaben auf dem Etikett bildet.
  • Unterstützung bei den Etiketteninhalten: Unser Team berät Sie zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, einschließlich der korrekten Kennzeichnung von Allergenen, damit Ihr Etikett den Anforderungen der EU-Verordnung 1169/2011 entspricht.
  • Vom Konzept bis zur Markteinführung: Über unsere Dienstleistungen für Eigenmarken-Nahrungsergänzungsmittel Wir begleiten den gesamten Prozess, von der Rezepturentwicklung über die Produktion bis hin zur Lieferung.

Möchten Sie erfahren, wie wir Ihre Nahrungsergänzungsmittel-Produktlinie konform und marktreif machen können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Gespräch.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Markeninhaber selbst eine Allergie-Risikoanalyse durchführen, oder liegt dies in der Verantwortung des Herstellers?

Als Markeninhaber sind Sie gesetzlich für die Richtigkeit der Kennzeichnung verantwortlich, auch wenn Sie die Produktion an einen Private-Label-Partner übertragen. Die Allergen-Risikoanalyse wird idealerweise vom Hersteller im Rahmen seines HACCP-Plans durchgeführt, aber Sie als Markeninhaber müssen die Ergebnisse verstehen, genehmigen und dokumentieren. Stellen Sie daher stets sicher, dass Ihr Produktionspartner Ihnen diese Analyse schriftlich vorlegt und dass Sie diese in Ihre eigene Lebensmittelsicherheitsdokumentation aufnehmen.

Gelten dieselben Allergenvorschriften auch, wenn ich meine Nahrungsergänzungsmittel ausschließlich online verkaufe?

Ja, EU-verordening 1169/2011 geldt ook voor supplementen die via webshops of andere online kanalen worden verkocht. Bij online verkoop ben je zelfs verplicht om de allergeninformatie al vóór de aankoop beschikbaar te stellen op de productpagina, niet alleen op de fysieke verpakking. Dit betekent dat je webshop productpagina’s up-to-date moeten zijn en overeenkomen met de informatie op het etiket.

Was muss ich tun, wenn mein Lieferant eines Rohstoffs wechselt – muss ich dann das gesamte Etikett neu bewerten?

Ja, een leverancierswissel is een van de meest voorkomende oorzaken van allergenenproblemen bij supplementenmerken. Een nieuwe leverancier kan dezelfde grondstof produceren in een andere faciliteit, met andere kruisbesmettingsrisico’s of een afwijkende herkomst. Je moet bij elke leverancierswissel de allergeenstatus opnieuw beoordelen op basis van nieuwe specificaties, en indien nodig het etiket aanpassen vóór je de nieuwe batch op de markt brengt.

Wie muss ich Allergene angeben, wenn ein Inhaltsstoff sowohl ein Allergen enthält als auch ein technischer Hilfsstoff ist, wie beispielsweise Sojalecithin?

Technische hulpstoffen zoals sojalecithine of tarweglucose moeten in de ingrediëntenlijst worden opgenomen met vermelding van het allergeen, ongeacht de gebruikte hoeveelheid. Dus ‘sojalecithine’ moet worden vermeld als ‘sojalecithine (soja)’ of met het woord ‘soja’ vetgedrukt weergegeven, zodat het allergeen direct herkenbaar is. Er is geen minimumdrempel voor allergenen die opzettelijk zijn toegevoegd — ook zeer kleine hoeveelheden moeten worden vermeld.

Darf ich den Hinweis 'Kann Spuren enthalten' weglassen, wenn mein Hersteller angibt, dass die Kreuzkontamination 'minimal' ist?

Diese Entscheidung darfst du nicht auf einer mündlichen Einschätzung stützen, sondern musst sie auf einer dokumentierten Allergen-Risikoanalyse basieren. Wenn die Risikoanalyse zeigt, dass eine Kreuzkontamination vernachlässigbar ist und nachweisbare Reinigungsverfahren vorhanden sind, kann der Hinweis weggelassen werden. Lassen Sie dies jedoch immer schriftlich von Ihrem Hersteller festhalten, damit Sie bei einer eventuellen NVWA-Kontrolle oder einem Vorfall nachweisen können, auf welcher Grundlage Sie diese Entscheidung getroffen haben.

Welche häufigen Fehler stellen Markeninhaber im Abschnitt über Allergene auf ihrem Etikett fest?

De meest voorkomende fouten zijn: het niet benadrukken van allergenen in de ingrediëntenlijst (bijvoorbeeld door vetdruk te vergeten), het ontbreken van allergenen die aanwezig zijn in smaakstoffen of hulpstoffen, en het klakkeloos overnemen van etiketteksten van de producent zonder zelfstandige controle. Een andere veelgemaakte fout is het gebruik van generieke ‘kan sporen bevatten’ vermeldingen voor meerdere allergenen zonder feitelijke risicoanalyse, wat zowel juridisch als commercieel risico’s met zich meebrengt.

Wie bereite ich mich auf eine NVWA-Kontrolle meiner Etiketten für Nahrungsergänzungsmittel vor?

Stellen Sie sicher, dass Sie über eine vollständige und aktuelle Dokumentation verfügen, die die Inhaltsstoffangaben aller Rohstoffe, die Allergen-Risikoanalyse Ihres Herstellers sowie eine Übersicht über die Entstehung des Etikettentextes enthält. Die NVWA kann von Ihnen als Markeninhaber den Nachweis verlangen, dass Sie mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt haben; daher ist eine umfassende Dokumentation unerlässlich. Es ist außerdem ratsam, Ihre Etiketten regelmäßig von einem Spezialisten für EU-Kennzeichnungsvorschriften überprüfen zu lassen, insbesondere bei Produktänderungen oder Neueinführungen.

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Mahlzeit-Shakes:

Zutaten: Vollkornhafermehl (Gluten), Molkeneiweißkonzentrat (MILCH), Sonnenblumenölpulver (Sonnenblumenöl, modifizierte Stärke, Glukosesirup, Siliciumdioxid, natürliches Aroma), Maltodextrin, Isomaltulose, Vitamin- und Mineralstoffmischung (Trikalziumcitrat, Dikalziumphosphat, Kaliumchlorid, Maltodextrin, Magnesiumoxid, Dikalziumphosphat, Natriumascorbat), Eisenpyrophosphat, Tocopherylacetat, Zinksulfat, Folsäure, Kaliumjodid, Niacin, Natriummolybdat, Natriumselenit, Retinylacetat, Vitamin K1, Calcium-D-Pantothenat, Mangansulfat, D-Biotin, Chrom-III-chlorid, Kupfersulfat, Cyanocobalamin, Ergocalciferol, Pyridoxinhydrochlorid, Riboflavin, Thiaminmononitrat), Inulin, Verdickungsmittel: Xanthangummi, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1669,98

KJ/100g

2170,97

KJ/130g

 

Kilo-Kalorie

397,60

Kcal/100g

516,88

Kcal/130g

 

FATS

insgesamt

12,38

g/100g

16,09

g/130g

 

gesättigt

1,75

g/100g

2,27

g/130g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

45,35

g/100g

58,96

g/130g

 

Zucker

5,92

g/100g

7,69

g/130g

 

EGG WHITES

insgesamt

23,12

g/100g

30,05

g/130g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

7,58

g/100g

9,85

g/130g

 

Energieverstärker:

INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 10 g

Taurin

2000 mg

L-Tyrosin

1000 mg

L-Carnitin       

400 mg

Maca-Pulver

250 mg

Koffein

200 mg

Extrakt aus schwarzem Pfeffer    

100 mg

Magnesium

99 mg

Vitamin C       

80 mg

Vitamin B3 (Nicotinamid)

16 mg

Vitamin B6 (Pyridoxin)

1 mg

Cyanocobalamin (Vit B12)

2,5 µg

Pflanzliche Eiweißshakes (vegan): Zutaten: Erbsenproteinisolat, Aroma, Süßstoff: Sucralose
NÄHRWERT
ENERGIEWERT Kilojoule 1653,97 KJ/100g 496,19 KJ/30g
Kilo-Kalorie 395,44 Kcal/100g 118,63 Kcal/30g
FATS insgesamt 7,90 g/100g 2,37 g/30g
gesättigt 2,03 g/100g 0,61 g/30g
KOHLE HYDRATEN insgesamt 2,21 g/100g 0,66 g/30g
Zucker 1,18 g/100g 0,36 g/30g
EGG WHITES insgesamt 84,77 g/100g 25,43 g/30g
LEBENSMITTELGEBÜHR insgesamt 8,90 g/100g 2,67 g/30g

Molkenprotein-Isolat-Shakes, z.B. 90%-Protein:

Zutaten: Molkenproteinisolat (MELK), Verdickungsmittel: Xanthan, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose

 

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1528,87

KJ/100g

458,66

KJ/30g

 

Kilo-Kalorie

359,97

Kcal/100g

107,99

Kcal/30g

 

FATS

insgesamt

0,29

g/100g

0,09

g/30g

 

gesättigt

0,24

g/100g

0,07

g/30g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

2,56

g/100g

0,77

g/30g

 

Zucker

2,56

g/100g

0,77

g/30g

 

EGG WHITES

insgesamt

89,01

g/100g

26,70

g/30g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

0,73

g/100g

0,22

g/30g

 
Molkenproteinkonzentrat-Shakes c.a. 75%-Protein: Zutaten: Molkeneiweißkonzentrat (MELK), Verdickungsmittel: Xanthan, Emulgator: Sonnenblumenlecithin, Süßstoff: Sucralose
NÄHRWERT
ENERGIEWERT Kilojoule 1621,80 KJ/100g 486,54 KJ/30g
Kilo-Kalorie 383,44 Kcal/100g 115,03 Kcal/30g
FATS insgesamt 6,85 g/100g 2,05 g/30g
gesättigt 2,93 g/100g 0,88 g/30g
KOHLE HYDRATEN insgesamt 4,03 g/100g 1,21 g/30g
Zucker 4,03 g/100g 1,21 g/30g
EGG WHITES insgesamt 80,21 g/100g 24,06 g/30g
LEBENSMITTELGEBÜHR insgesamt 0,73 g/100g 0,22 g/30g

Mahlzeitenshakes pflanzlich (vegan):

Zutaten: Vollkornhaferflocken (Gluten), Erbsenproteinisolat, Sonnenblumenölpulver (Sonnenblumenöl, modifizierte Stärke, Glukosesirup, Siliziumdioxid, natürliches Aroma), Maltodextrin, Isomaltulose, Vitamin- und Mineralstoffmischung (Trikaliumcitrat, Dikaliumphosphat, Kaliumchlorid, Maltodextrin, Magnesiumoxid, Dikaliumphosphat, Natriumascorbat, Eisenpyrophosphat, Tocopherylacetat, Zinksulfat, Folsäure, Kaliumjodid, Niacin, Natriummolybdat, Natriumselenit, Retinylacetat, Vitamin K1, Calcium-D-Pantothenat, Mangansulfat, D-Biotin, Chrom-III-chlorid, Kupfersulfat, Cyanocobalamin, Ergocalciferol, Pyridoxinhydrochlorid, Riboflavin, Thiaminmononitrat), Inulin, Verdickungsmittel: Xanthangummi, Süßstoff: Sucralose

NÄHRWERT

 
 

ENERGIEWERT

Kilojoule

1665,91

KJ/100g

2165,68

KJ/130g

 

Kilo-Kalorie

397,45

Kcal/100g

516,69

Kcal/130g

 

FATS

insgesamt

12,56

g/100g

16,33

g/130g

 

gesättigt

1,57

g/100g

2,03

g/130g

 

KOHLE HYDRATEN

insgesamt

44,70

g/100g

58,11

g/130g

 

Zucker

5,15

g/100g

6,70

g/130g

 

EGG WHITES

insgesamt

23,86

g/100g

31,02

g/130g

 

LEBENSMITTELGEBÜHR

insgesamt

9,29

g/100g

12,08

g/130g

 
Fettverbrenner:
INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 7 g
L-Tyrosin 1200 mg
L-Carnitin 1000 mg
Gamma-Aminobuttersäure (GABA) 300 mg
Grüner Tee-Extrakt 300 mg
Cholinbitartrat 250 mg
Guarana 100 mg
Koffein 100 mg
EGCG (aus Grüntee-Extrakt) 45 mg

Vor dem Workout:

INHALTSSTOFFE MIT PHYSIOLOGISCHER WIRKUNG PRO PORTION VON 10 g

L-Citrullin DL-malat 2:1

2000 mg

Beta-Alanin

1600 mg

Taurin

1200 mg

L-Tyrosin

1000 mg

Koffein

250 mg

Geschmäcker:

  • Käsekuchen mit Erdbeeren
  • Erdbeere natürlich
  • Ananas
  • Ananas natürlich
  • Apfel
  • Apfel natürlich
  • Apfelkuchen
  • Banane natürlich
  • Bittermandel natürlich
  • Blaubeere
  • Heidelbeere natürlich
  • Waldfrüchte natürlich
  • Cappuccino
  • Käsekuchen Natürlich
  • Schokolade Natürlich
  • Cola natürlich
  • Kekse und Sahne
  • Weintrauben
  • Quark Heidelbeere
  • Himbeere Natürlich
  • Gebratener Apfel
  • Grüner Tee
  • Haselnuss
  • Honig
  • Karamell natürlich
  • Kirschen, natürlich
  • Kiwi
  • Kokosnuss natürlich
  • Mango natürlich
  • Natürliches Zitronenaroma
  • Natürliches Zitrusaroma
  • Pannacotta
  • Passionsfrucht
  • Birne natürlich
  • Pfirsich
  • Erdnussbutter
  • Pistazien
  • Plusvanille
  • Reis
  • Zimmer
  • Natürlich Sahne
  • Orange natürlich
  • Tiramisu
  • Tomate-Mozzarella
  • Vanille natürlich
  • Vanillin
  • Und natürlich Vanille
  • Walnuss
  • Wassermelone
  • Wassermelone natürlich
  • Weiße Schokolade natürlich

Kombinationen sind möglich