ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN UND LIEFERBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGENMIXMASTERS B.V.
MIXMASTERS B.V.
Fassung April 2023
Artikel 1 - Allgemein
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen") gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Verkäufer: Mixmasters B.V.
- Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die den Abschluss eines Vertrages mit dem Verkäufer aushandelt und/oder einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt.
- Vertrag: ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, auf dessen Grundlage der Verkäufer Produkte liefert.
- Produkte: Waren, Dienstleistungen und/oder Beratung des Verkäufers im weitesten Sinne des Wortes.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträge und für alle damit zusammenhängenden (Rechts-)Handlungen des Verkäufers und des Käufers. Im Falle eines Konflikts hat der Vertrag Vorrang vor den Bedingungen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, wie auch immer genannt, werden vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt.
1.4 Abweichungen von diesen Bedingungen und vom Vertrag sind nur gültig, wenn und soweit sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich festgelegt wurden, und gelten nur einmal.
1.5 Im Falle der Nichtigkeit, Aufhebung oder anderweitigen Unanwendbarkeit (eines Teils) einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig. In solchen Fällen wird die Bedeutung der nichtigen, annullierten oder unanwendbaren Bestimmung so weit wie möglich angewendet.
Artikel 2 - Zustandekommen von Vereinbarungen
2.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen und Erklärungen, die vom Verkäufer oder in seinem Namen abgegeben werden, sind völlig unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn ein schriftlicher, von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag zustande kommt oder wenn der Verkäufer dem Käufer per E-Mail oder schriftlich eine Auftragsbestätigung zusendet, die in diesem Fall als korrekte und vollständige Darstellung des zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Vertrags gilt.
2.3 Wenn kein schriftlicher Vertrag zustande gekommen ist und auch keine Auftragsbestätigung verschickt wurde, sind die Parteien dennoch gebunden, wenn der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags beginnt. Die Rechnung gilt in diesem Fall als Bestellung des Käufers und als korrekte Darstellung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer.
2.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag und/oder die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
Artikel 3 - Preise und Zahlung
3.1 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Euro ohne Mehrwertsteuer, sonstige Kosten, Steuern, Abgaben, Zölle und gesetzlich vorgeschriebene Ein- und Ausfuhrabgaben. Bei Zahlung in Fremdwährung trägt der Käufer das Wechselkursrisiko.
3.2 Die Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie z.B.: Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Fracht und Versicherung, Entladekosten, Abgaben und Steuern, Rohstoffe, Strom und Gas, von Dritten bezogene Produkte und Dienstleistungen, Löhne, Sozialabgaben und Versicherungsprämien. Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die Preise der Kostenfaktoren gegenüber den dem Vertrag zugrunde liegenden Preisen erhöht haben. Der Käufer verpflichtet sich, eine Preiserhöhung bis zu und einschließlich 10% zu akzeptieren.
3.3 Die Zahlungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Der Käufer hat die in Rechnung gestellten Beträge ohne Abzüge, Rabatte oder Aufrechnungen zu zahlen und ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auszusetzen.
3.4 Alle Zahlungsbedingungen sind endgültig. Wenn innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt ist, ist der Käufer sofort in Verzug und sind alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, gleich aus welchem Grund, sofort fällig und zahlbar. In diesem Fall schuldet der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum die gesetzlichen Handelszinsen (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) + 4% über dem Rechnungsbetrag. Darüber hinaus gehen im Falle eines Zahlungsverzugs alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15% der Hauptsumme, einschließlich Mehrwertsteuer, mit einem Mindestbetrag von € 250, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, eine Entschädigung für die tatsächlichen Kosten zu fordern, wenn diese Kosten höher sind, und unbeschadet der Kosten eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens.
3.5 Reklamationen bezüglich einer Rechnung müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt und der Käufer hat seine Rechte wahrgenommen. Eine Reklamation führt nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.
3.6 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine Vorauszahlung oder jede Form von Sicherheit zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpfändungen und Bankgarantien, bei denen der Käufer zur Mitwirkung verpflichtet ist.
Artikel 4 - Lieferung und Lieferzeiten
4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen ab Werk und die Produkte reisen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.2 Während des (internen) Transports und der Lagerung der Produkte muss der Käufer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich der HACCP-Normen, und den Lagerungsvorschriften handeln, andernfalls kann keinerlei Haftung für (Schäden infolge) von Mängeln an den Produkten übernommen werden.
4.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert zu berechnen.
4.4 Die angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und keine starren Fristen. Eine Überschreitung der Lieferzeiten berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatz, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vor.
Artikel 5 - Werbung und Qualität
5.1 Der Käufer muss die Produkte bei der Lieferung - oder so bald wie möglich danach - prüfen oder prüfen lassen. Dabei hat der Käufer insbesondere zu prüfen, ob die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, nämlich: - ob die gelieferten Produkte den vereinbarten Mengen entsprechen; - ob die gelieferten Produkte den Qualitätsanforderungen sowie den Temperatur- und Hygienestandards oder, falls diese fehlen, den Anforderungen entsprechen, die für den normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke gestellt werden können.
5.2 Beanstandungen bezüglich der Menge der gelieferten Produkte sowie Beanstandungen wegen Mängeln oder Beschädigungen müssen sofort nach der Lieferung erfolgen und vom Käufer auf der dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Quittung vermerkt werden; danach müssen die Beanstandungen ebenfalls innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich und unter Angabe von Gründen erfolgen. Beanstandungen der Qualität oder Abweichungen von den Spezifikationen sowie sonstige Beanstandungen müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich und unter Angabe von Gründen geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Fristen erlischt das Reklamationsrecht, und Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlung.
5.3 Das Reklamationsrecht erlischt, wenn der Käufer die Produkte im weitesten Sinne des Wortes bearbeitet hat, z.B. verarbeitet oder vermischt hat. Die Produkte, auf die sich die Reklamationen beziehen, müssen für den Käufer und die von ihm eingeschalteten Dritten in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung der Mängel befanden, zur Inspektion und Prüfung verfügbar bleiben.
5.4 Wenn die Reklamation begründet ist, wird der Verkäufer nach seinem Ermessen entweder eine Gutschrift erteilen oder ein (ähnliches) Ersatzprodukt liefern, allerdings erst nach Rücksendung der ursprünglich gelieferten Produkte. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine (weitere) Entschädigung zu zahlen. Gutschriften werden zunächst mit Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer verrechnet und werden vom Verkäufer erst dann ausgezahlt, wenn keine offenen Rechnungen oder andere verrechenbare Forderungen bestehen.
5.5 Klagen müssen vom Käufer innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach der rechtzeitigen Geltendmachung unter Androhung des Verfalls erhoben werden.
5.6 Der Käufer garantiert, dass Produkte, auf denen ein Verfalls- oder Haltbarkeitsdatum angegeben ist, nicht nach diesem Datum verarbeitet, verwendet und/oder verkauft werden. Der Käufer stellt den Verkäufer diesbezüglich ausdrücklich von Ansprüchen Dritter wegen Schäden infolge des Verzehrs oder der Verwendung der Produkte frei, wenn diese vom Käufer nach dem Verfalls- oder Mindesthaltbarkeitsdatum verarbeitet, verwendet, verbraucht oder verkauft worden sind. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung nach dem Verzehr oder der Verwendung der Produkte nach dem Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatum.
Artikel 6 - Höhere Gewalt
6.1 Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer gehindert wird, verlängert sich die Frist, innerhalb derer der Verkäufer seine Verpflichtungen erfüllen muss, um die Dauer der höheren Gewalt. Unter höherer Gewalt ist in jedem Fall jeder Umstand zu verstehen, auf den der Verkäufer keinen Einfluss hat, wie z.B. besondere Witterungsbedingungen, Krankheit von Personen, die für den Verkäufer arbeiten, Streiks, Epidemien, Pandemien, obligatorische und angeratene staatliche Maßnahmen, Kriege, Ausfall von Maschinen und/oder Verzögerungen auf der Beschaffungsseite oder Unmöglichkeit der Beschaffung von z.B. Rohstoffen, Halbfabrikaten, Ausrüstungen, Brennstoffen oder Transportmitteln, Änderungen im Lieferantenkreis, Import- und Exportverbote oder Import- und Exportbehinderungen, Transportbehinderungen, all dies, wenn sie sowohl im Unternehmen des Verkäufers als auch bei seinen Lieferanten auftreten.
6.2 Wenn die Situation höherer Gewalt länger als 2 (zwei) Monate angedauert hat oder feststeht, dass sie länger als 2 (zwei) Monate andauern wird, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag für den Teil aufzulösen, der vom Verkäufer noch nicht erfüllt wurde. Eine vorherige Auflösung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6.3 Im Falle von höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz
Artikel 7 - Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten vor, bis alle seine Forderungen gegenüber dem Käufer aus einem Vertrag oder anderweitig vollständig an den Verkäufer gezahlt sind.
7.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer die Produkte nicht an Dritte verkaufen, verpfänden oder ihnen sonstige Rechte daran einräumen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit.
7.3 Der Verkäufer hat das Recht auf ungehinderten Zugang zu den in seinem Eigentum stehenden Produkten. Der Käufer wird mit dem Verkäufer in jeder Weise zusammenarbeiten, um dem Verkäufer die Ausübung seines Eigentumsvorbehalts durch Rücknahme der Produkte zu ermöglichen, einschließlich der zu diesem Zweck erforderlichen Demontage.
7.4 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren.
7.5 Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät und der Verkäufer deshalb die gelieferten Produkte unter Inanspruchnahme des Eigentumsvorbehalts zurückfordert, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Käufers.
7.6 Wenn und solange der Verkäufer Eigentümer der Produkte ist, wird der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, wenn diese gepfändet werden (oder gepfändet zu werden drohen) oder anderweitig ein Anspruch auf die Produkte (oder einen Teil davon) erhoben wird. Der Käufer wird auch den Dritten über die (Eigentums-)Rechte des Verkäufers informieren.
Artikel 8 - Aussetzung und Auflösung
8.1 Wenn der Käufer eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder wenn der Verkäufer vernünftigerweise erwarten kann, dass der Käufer eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen wird, beispielsweise wenn er erfährt, dass sich die Kreditwürdigkeit des Käufers verschlechtert, ist der Verkäufer berechtigt, die (weitere) Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung auszusetzen, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte.
8.2 Für den Fall, dass der Käufer:
- zahlungsunfähig wird, für zahlungsunfähig erklärt wird, in das gesetzliche Schuldensanierungssystem für natürliche Personen aufgenommen wird, seinen eigenen Konkurs oder die Einstellung der Zahlungen oder die Aufnahme in das gesetzliche Schuldensanierungssystem für natürliche Personen beantragt, auf sein Vermögen verzichtet oder sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird;
- unter Vormundschaft gestellt wird oder
sonst die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon verliert; - Erlöse zum Streik oder zur Übertragung von
sein Unternehmen ganz oder teilweise zu veräußern, einschließlich der Einbringung seines Unternehmens in eine zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft, oder den Unternehmensgegenstand zu ändern; - stirbt, oder einer der Direktoren oder Mitarbeiter in Schlüsselpositionen des Käufers stirbt;
- seine Mitarbeiter oder vom Käufer beauftragte Dritte (einschließlich der von ihm gesponserten Influencer) den guten Ruf des Verkäufers und/oder seiner Produkte schädigen und/oder negative öffentliche Äußerungen über den Verkäufer und/oder seine Produkte machen;
- nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht ordnungsgemäß einer Verpflichtung nachkommt, die ihm aufgrund des Gesetzes oder des Vertrags oder der Bedingungen obliegt;
Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet seiner sonstigen Rechte.
Artikel 9 - Haftung
9.1 Wie in Artikel 5.4 festgelegt, werden Produkte, bei denen festgestellt wurde, dass sie nicht vertragsgemäß geliefert wurden, vom Verkäufer gutgeschrieben oder ersetzt, sofern alle anderen (vertraglichen und gesetzlichen) Voraussetzungen für die Feststellung der Haftung erfüllt sind.
9.2 Sonstige Schäden und Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz oder Kaufpreisminderung, gleich aus welchem Grund, werden vom Verkäufer nicht ersetzt, es sei denn, der Schaden wird von der Versicherung des Verkäufers gedeckt und bezahlt oder ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung ist gesetzlich nicht zulässig.
9.3 In konkreten Fällen, in denen die in diesen Bedingungen vorgesehene Haftungsbeschränkung nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit unannehmbar wäre, ist die Haftung des Verkäufers in jedem Fall auf den Rechnungswert des Teils des Vertrags beschränkt, aus dem sich die Haftung ergibt. Wenn die Haftung nicht spezifisch mit dem Vertrag (Teil des Vertrags) in Verbindung gebracht werden kann, ist die Haftung auf einen Betrag von 20.000 EUR pro Ereignis begrenzt.
9.4 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Reputationsschäden, Verzögerungsschäden und entgangenen Gewinn oder Umsatz.
9.5 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt mit (der Verwendung) der Produkte zusammenhängen, und entschädigt den Verkäufer für alle Schäden, die dem Verkäufer durch solche Ansprüche entstehen.
Artikel 10 - Geistiges Eigentum, Vertraulichkeit und datenschutz
10.1 Alle geistigen Eigentumsrechte und verwandten Rechte, wie Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Patentrechte, Datenbankrechte und verwandte Rechte sowie Rechte an Know-how und Geschäftsgeheimnissen in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Produkte, einschließlich Rezepten, Zutatenlisten, Texten, Abbildungen, Design, Fotos und Software, Berichten, Handbüchern, Präsentationen und Beratung, stehen ausschließlich dem Verkäufer zu. Der Käufer erkennt diese Rechte an und verpflichtet sich, jede Verletzung dieser Rechte zu unterlassen.
10.2 Der Käufer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen und die in 10.1 genannten geistigen Eigentumsrechte, die er im Rahmen des Vertrags vom Verkäufer erhält, vertraulich zu behandeln. Eine Information gilt als vertraulich, wenn sie vom Verkäufer mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Information ergibt. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Rezepte und Produktionsmethoden des Verkäufers in jedem Fall als vertraulich gelten. Es ist dem Käufer nicht gestattet, (Informationen über) die Produkte und deren Herstellungsverfahren an Dritte weiterzugeben, wenn dies nicht für seine primäre Geschäftstätigkeit erforderlich ist. In jedem Fall darf der Käufer keine Informationen mit anderen Lieferanten von Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln austauschen. Es ist dem Käufer auch nicht gestattet, (Informationen über) die Produkte oder die Produktionsmethoden zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen), um die Produkte zu fälschen.
10.3 Beim Zustandekommen eines Vertrages speichert der Verkäufer die Daten des Käufers in einer Datei. Diese Datei wird für die folgenden Zwecke verwendet - für die Ausführung von Dienstleistungen und die Lieferung der Produkte; - für Marketing- und Verkaufsaktivitäten wie die Bereitstellung bestmöglicher Informationen über unsere (anderen) Produkte und Dienstleistungen; - für Marktforschungszwecke; - sowohl für statistische Analysen als auch für Analysen pro Unternehmen.
10.4 Der Käufer darf die Daten des Käufers nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist für die Erbringung der Dienstleistungen und die Lieferung der Produkte erforderlich. In solchen Fällen ist die Erlaubnis zur Nutzung dieser Daten auf den festgelegten Zweck beschränkt.
Artikel 11 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
11.1 Der Verkäufer ist berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer schriftlich über die Änderung informieren. Die Bedingungen gelten als vom Käufer angenommen, wenn der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Bedingungen schriftlich Widerspruch erhebt. Die geänderten Bedingungen gelten für die nächste Bestellung oder Beauftragung.
Artikel 12 - Anwendbares Recht und Streitbeilegung
12.1 Diese Bedingungen sowie der Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.
12.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergeben können, werden ausschließlich vom Landgericht Gelderland, Standort Arnheim, oder einem anderen zuständigen Gericht nach Wahl des Verkäufers entschieden.